Voßhoff/Bär: Kein Automatismus im neuen Sorgerecht
Berlin (ots)
Das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern liegt vor. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
"Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union bestätigt das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums.
Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht verschließt die Augen davor, dass viele nicht miteinander verheiratete Eltern ihre Elternverantwortung gar nicht gemeinsam wahrnehmen wollen oder können. Außerdem kann nicht immer automatisch von einer tragfähigen Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann. Aber nur diese gewährleistet, dass die Ausübung der gemeinsamen Sorge ohne Konflikte verläuft und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt folgende Lösung vor: Sollten sich die nicht miteinander verheirateten Eltern nicht auf eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts verständigen können, bleibt es zunächst bei der Alleinsorge der Mutter. Dem Vater wird allerdings die Möglichkeit eingeräumt, eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen, bei der den Eltern die Sorge gemeinsam übertragen wird, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Unser Ziel: Möglichst viele Eltern sollen schon vor der Geburt oder zu Beginn des Lebens des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Dies stärkt die Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern. Eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Eltern, gemeinsam die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für ihr Kind tragen zu wollen, ist besser als ein gesetzlicher Automatismus oder ein Gerichtsurteil, durch das das Sorgerecht zwangsweise geregelt wird.
Daher wollen wir die Anreize, eine gemeinsame Sorgeerklärung im Interesse des Kindeswohls abzugeben, weiter verstärken."
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