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Geis: Kern der Zivilprozessreform ist bürgerfern, bürokratisch und realitätsfremd
Berlin (ots)
Zur Diskussion über den Regierungsentwurf zur Zivilprozessreform anlässlich des Juristentages in Leipzig erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Kernpunkte der von der Justizministerin zur persönlichen Angelegenheit erklärten Reform des Zivilprozessrechts sind bürgerfern, bürokratisch und realitätsfremd. Wie bei der noch anstehenden Reform des Strafprozesses sollte die Ministerin die extreme Ausweitung der Einzelrichtertätigkeit und die Verlagerung aller Berufungsverfahren zu den Oberlandesgerichten und damit den Schritt in die dreistufige Gerichtsorganisation aufgeben.
Die beabsichtigte Reform ist bürgerfern, weil die geplante Austrocknung der Landgerichte und ihre Verschmelzung mit den Amtsgerichten zu einer einheitlichen und allzuständigen Eingangsinstanz das Ende vieler kleinerer Amtsgerichte in den Flächenländern bedeuten würde.
Sie ist bürgerfern, weil die Verlagerung aller Berufungs- und Beschwerdesachen an die Oberlandesgerichte zu unzumutbaren Entfernungen gerade in den Flächenländern führen würde. Wenn die Wahrnehmung der Berufungsverhandlung zur Tagesreise gerät, nützt die an sich begrüßenswerte Herabsetzung des Berufungsstreitswertes gar nichts. Im Hinblick auf das Kostenrisiko wird die in erster Instanz unterlegene Prozesspartei auch auf eine aussichtsreiche Berufung verzichten, weil die entstehenden Kosten die mögliche Besserstellung nach der Berufung weitgehend auffressen.
Die Reform ist bürokratisch, weil die vorgeschriebene Güteverhandlung nur das formalisiert, was bereits nach geltendem Recht Pflicht des Richters ist: In jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Die Reform ist realitätsfern, weil die erwarteten Personaleinsparungen durch den vermehrten Einsatz des Einzelrichters bei weitem nicht ausreichen, den Mehrbedarf bei den Amtsgerichten zu decken.
In einem Fachgespräch der Rechtspolitiker der Union mit Vertretern der Berufsverbände musste selbst der Richterbund, der noch am ehesten wenigstens Teilen der Reform zuneigt, eingestehen, dass eine Umsetzung des Regierungsentwurfs nur mit einer gleichzeitigen Ausweitung des richterlichen Personals umsetzbar sei.
Die vornehmen Umgangsformen der Richter und Anwälte bei der Diskussion während des Juristentages in Leipzig haben an der Kritik an den Kernpunkten nichts geändert.
Die Ministerein sollte bei der Zivilprozessreform ähnliche Vernunft zeigen, wie sie sich für das Strafprozessrecht abzuzeichnen scheint.
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