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Geis: Täterschutz statt Opferschutz im Bundesjustizministerium

Berlin (ots)

Zu dem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums
für eine Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Seit Wochen versucht die Bundesjustizministerin, ihre auf Kosten
der Länderhaushalte unterbreiteten Vorschläge zum Opferschutz als
glorreiche Neuerungen in der Strafrechtspolitik darzustellen. Das in
ihrem Ministerium erarbeitete Eckpunktepapier zur Reform des
strafrechtlichen Sanktionensystems spricht dagegen eine andere
Sprache: Vorrang in der rot-grünen Strafrechtspolitik genießt
keineswegs der Opferschutz, sondern der Täterschutz.
Der Täter wird sich nach den Vorstellungen aus dem Hause
Däubler-Gmelin künftig darauf einstellen dürfen, dass er eine
erstmals verhängte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nicht etwa
verbüßen muss, sondern dies durch bloße Leistung gemeinnütziger
Arbeit abwenden kann. Er wird sich weiter darauf einrichten können,
dass selbst dreijährige Freiheitsstrafen wegen schwerer und
schwerster Straftaten zur Bewährung ausgesetzt werden. Und für den
Fall, dass er die verhängte Freiheitsstrafe doch einmal antreten
muss, wird sich auch der zu einer mehrjährigen Haft verurteilte Täter
darauf einstellen können, bereits nach Verbüßung der hälftigen
Freiheitsstrafe entlassen zu werden.
Das Eckpunktepapier enthält damit ein verheerendes Signal, und
zwar nicht nur an extremistische Gewalttäter jeglicher Couleur. Die
anerkannten Strafzwecke, den Täter vor weiteren Taten abzuschrecken
(Spezialprävention) und allgemein der Begehung von Straftaten
entgegenzuwirken (Generalprävention), drohen durch die Pläne der
Bundesjustizministerin ins Wanken zu geraten. Der propagierte
Opferschutz gerät zu einer leeren Phrase.
Als Diskussionsgrundlage für eine Reform des strafrechtlichen
Sanktionensytems sollte stattdessen der in diesem Frühjahr vorgelegte
Abschlussbericht der durch das Bundesjustizministerium eingesetzten
Sachverständigenkommission dienen. Das Eckpunktepapier weicht
demgegenüber in wichtigen Punkten von dem Votum der eigenen
Sachverständigen ab und belegt, dass die Ministerin - wie schon im
Rahmen der Zivilprozessreform - Ideologie statt Sachverstand walten
lassen will.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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