CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Täterschutz statt Opferschutz im Bundesjustizministerium
Berlin (ots)
Zu dem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für eine Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Seit Wochen versucht die Bundesjustizministerin, ihre auf Kosten der Länderhaushalte unterbreiteten Vorschläge zum Opferschutz als glorreiche Neuerungen in der Strafrechtspolitik darzustellen. Das in ihrem Ministerium erarbeitete Eckpunktepapier zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems spricht dagegen eine andere Sprache: Vorrang in der rot-grünen Strafrechtspolitik genießt keineswegs der Opferschutz, sondern der Täterschutz.
Der Täter wird sich nach den Vorstellungen aus dem Hause Däubler-Gmelin künftig darauf einstellen dürfen, dass er eine erstmals verhängte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nicht etwa verbüßen muss, sondern dies durch bloße Leistung gemeinnütziger Arbeit abwenden kann. Er wird sich weiter darauf einrichten können, dass selbst dreijährige Freiheitsstrafen wegen schwerer und schwerster Straftaten zur Bewährung ausgesetzt werden. Und für den Fall, dass er die verhängte Freiheitsstrafe doch einmal antreten muss, wird sich auch der zu einer mehrjährigen Haft verurteilte Täter darauf einstellen können, bereits nach Verbüßung der hälftigen Freiheitsstrafe entlassen zu werden.
Das Eckpunktepapier enthält damit ein verheerendes Signal, und zwar nicht nur an extremistische Gewalttäter jeglicher Couleur. Die anerkannten Strafzwecke, den Täter vor weiteren Taten abzuschrecken (Spezialprävention) und allgemein der Begehung von Straftaten entgegenzuwirken (Generalprävention), drohen durch die Pläne der Bundesjustizministerin ins Wanken zu geraten. Der propagierte Opferschutz gerät zu einer leeren Phrase.
Als Diskussionsgrundlage für eine Reform des strafrechtlichen Sanktionensytems sollte stattdessen der in diesem Frühjahr vorgelegte Abschlussbericht der durch das Bundesjustizministerium eingesetzten Sachverständigenkommission dienen. Das Eckpunktepapier weicht demgegenüber in wichtigen Punkten von dem Votum der eigenen Sachverständigen ab und belegt, dass die Ministerin - wie schon im Rahmen der Zivilprozessreform - Ideologie statt Sachverstand walten lassen will.
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