CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Doss: Betriebsverfassungsgesetz - eine Reform ist längst überfällig
Berlin (ots)
Zur kontroversen Diskussion um die rot-grünen Novellierungsvorschläge zum Betriebsverfassungsgesetz erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hansjürgen Doss MdB:
Weder die Frage, wie auf die veränderten europäischen Wettbewerbsbedingungen zu reagieren ist, noch die Frage, wie den veränderten Unternehmensstrukturen Rechnung getragen werden soll, werden von den rot-grünen Novellierungsplänen beantwortet.
Statt dessen verschärft die rot-grüne Koalition die Mitbestimmungsregelungen, die aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des 19. Jahrhunderts entstanden sind. Sie plant die drastische Ausdehnung des Betriebsverfassungsgesetzes bis in die Kleinbetriebe hinein und eine Senkung der Schwellenwerte für Arbeitnehmerfreistellungen in Großbetrieben. Schon jetzt gehören Freistellungen zum größten Kostenfaktor der Betriebe. Schließlich soll die Mitbestimmung auf neue Felder (Umweltschutz) ausgedehnt und unkontrollierte Hauruck-Wahlverfahren zum Betriebsrat sollen zugelassen werden.
Es ist nicht mehr zu verstehen, wie sich die rot-grüne Koalition zum "Trittbretthalter" gewerkschaftlicher Funktionärsinteressen machen lässt. Deren größte Sorge besteht weder darin, die unternehmerischen Rahmenbedingungen oder gar die Beschäftigungsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern, sondern die eigene Funktionärsposition zu festigen und auszubauen. Immerhin sank der Anteil der durch Betriebsräte vertretenen Mitarbeiter zwischen 1984 und 1994 von etwa 49 % auf knapp 39 %.
Eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes muss sowohl mit den Bedürfnissen der Mitarbeiter, als auch denen der mittelständischen Unternehmer in Einklang stehen. Zugleich muss sie die veränderten Wirtschaftsbedingungen und Unternehmensstrukturen wiederspiegeln.
Für eine europäische Zukunft unserer Betriebe muss das Betriebsverfassungsgesetz liberalisiert und flexibilisiert werden. Denn die sogenannte New Economy oder Start-ups, d.h. junge Unternehmer aus den Bereichen Internet oder Biotechnologie, die oft grenzüberschreitend tätig sind, können mit starren unflexiblen Funktionärsstrukturen nichts anfangen. Diese Strukturen demotivieren oder führen zur Verlagerung des Firmenstandortes ins nahe europäische Ausland. Die Entwicklung zur sogenannten Europa AG verdeutlicht, wie groß das Mitbestimmungsgefällte in der Europäischen Union noch ist. Betriebsräte nach deutschem Muster gibt es in spanischen Unternehmen nicht, auch nicht in Aktiengesellschaften. In Frankreich und Großbritannien ist eine Kultur der Mitbestimmung, d.h. eine Tradition der Einflussnahme der Arbeitnehmer auf die Geschicke ihres Unternehmens, nicht vorhanden. Gesetzliche Regeln über die Errichtung von Mitwirkungsgremien sind den Briten fremd.
Aber nicht nur der deutsche Unternehmer leidet unter starren Funktionärsstrukturen. Nach wie vor dürfen betriebliche Regelungen vom Flächentarif nicht abweichen, wenn damit die Beschäftigen schlechter gestellt werden. Lohnverzicht zur Rettung des Betriebs sind ausgeschlossen, wenn die Gewerkschaften nicht zustimmen. Diese Entscheidung sollte zugunsten der Beschäftigten zur Diskussion gestellt werden.
Denn die betriebliche Realität in den neuen Wirtschaftsbereichen zeigt, dass im Zuge der Globalisierung eine vollkommen veränderte Unternehmenskultur entstanden ist, die von flachen Hierarchien und selbstbestimmter Gruppen- und Projektarbeit gekennzeichnet ist. Längst ist die Arbeitnehmerbeteiligung in den Betrieben Realität geworden. Und familiengerechte Beschäftigungsverhältnisse werden in vielen mittelständischen Betrieben bereits praktiziert. Das Ende des Gegensatzes zwischen "Arbeit und Kapital" muss von den Gewerkschaften, als auch der rot-grünen Koalition endlich zur Kenntnis genommen werden.
Was wir brauchen, ist ein Betriebsverfassungsgesetz, das Lösungen zu den Unternehmens- und Wirtschaftsfragen von heute bietet und keine blindwütigen Revitalisierungspläne längst vergangener Funtkionärseinflüsse.
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