Fuchs: Kein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn
Berlin (ots)
Der Parteitag der CDU Mitte November wird über einen Antrag entscheiden, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs:
"Oberste Priorität in der Debatte um mögliche künftige Lohnuntergrenzen muss sein, dass die Vereinbarung von Löhnen weiterhin ausschließlich Aufgabe der Tarifpartner bleibt. Bestehende Tarifverträge dürfen nicht ausgehebelt werden.
Jeder staatliche Eingriff in die Lohngestaltung beeinträchtigt die Tarifautonomie und konterkariert unser bewährtes System der Lohnfindung. Die Tarifautonomie ist tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft, Ausdruck der Vertragsfreiheit und des Grundsatzes der Eigenverantwortung.
Über Jahrzehnte hinweg haben sich das Tarifvertragssystem und die Tarifautonomie überaus bewährt. Sie haben maßgeblich zum sozialen Frieden sowie zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beigetragen. Ihre Funktionsfähigkeit hat sie dank moderater Tarifabschlüsse auch in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise unter Beweis gestellt. Sie hat maßgeblich zur Beschäftigungssicherung in der Krise beigetragen.
Für so genannte tarifferne Bereiche, in denen es bisher keinen durch die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände festgelegten Lohn gibt, kann es sinnvoll sein, künftig durch Vereinbarung der Tarifparteien eine verbindliche Lohnuntergrenze einzuziehen. Aber eben nur für solche Bereiche, in denen es bisher keinen Tarifvertrag gibt. Ansonsten müssen bestehende Tarifverträge Vorrang haben.
Eine mögliche Lohnuntergrenze in tariffernen Bereichen sollte es nur auf Basis einer eigenständigen Festlegung zwischen den Tarifpartnern, Gewerkschaften und Arbeitgebern, für diese Bereiche geben. Denn diese kennen die Realität in der Arbeitswelt besser als die Politik. Sollten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine Lohnuntergrenze für tarifferne Bereiche festlegen, dann wäre das in Ordnung, dies könnte dann für allgemeinverbindlich erklärt werden. Diese Untergrenze sollte eigenständig verhandelt werden und sich nicht lediglich von den Tarifverträgen der Zeitarbeit ableiten."
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