CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Beteiligung der Union an Vermittlungsgesprächen wäre widersprüchlich
Berlin (ots)
Zur Entscheidung der Union, sich an der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe nicht zu beteiligen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Durch eine Mitarbeit in der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zum sog. Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz würde sich die Union dem Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens aussetzen.
Die Union hat mit guten Gründen das Lebenspartnerschaftsgesetz in der 2. und 3. Lesung im Bundestag abgelehnt. Durch dieses Gesetz überträgt die Koalition auf Druck der GRÜNEN wesentliche Teile der Vorschriften für die Ehe auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Dies ist weder durch Artikel 3 GG geboten noch durch Artikel 6 GG erlaubt. Für eine Gleichbehandlung mit der Ehe fehlt es an der Gleichheit. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften genügen sich selbst. Zur Sicherung der Generationenfolge und zur Sozialisation des Menschen von seiner Geburt an können sie aus sich heraus nichts beitragen. Damit fehlt es an dem wesentlichen Grund sie wie Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen.
Das im Vermittlungsverfahren befindliche Lebenspartnerschafts-ergänzungsgesetz soll das zustimmungsfreie Kerngesetz auffüllen.
Es wäre ein Widerspruch, wenn die Union sich an diesen Beratungen beteiligen würde, nachdem sie das Kerngesetz abgelehnt hat. Die Union will kein irgendwie schmaleres, sie will gar kein Ehe- oder eheähnliches Recht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Sie kann sich allenfalls punktuelle Gesetzesänderungen denken.
Die gleichgeschlechtlich veranlagten oder geprägten Menschen sind rechtlich nicht diskriminiert und gesellschaftlich toleriert. Das ist gut so. Aber mehr bedarf es nicht.
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