CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Gewaltschutzgesetz allein reicht nicht bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Berlin (ots)
Zum Internationalen Frauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Nach langer Ankündigung wird nun endlich der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Die Erfahrungen in Österreich zeigen, dass dies ein richtiger Ansatz ist. Allerdings sind bei der Beratung in den Ausschüssen noch einige offene Fragen zu klären. So muss der Vorwurf ausgeräumt werden, dass konkrete und vernünftige Frauenpolitik nur am Rande der legalen Grundprinzipien umsetzbar sei.
Rechts- und Frauenpolitik müssen in konstruktivem Zusammenspiel zu konkreten und erfolgversprechenden Ergebnissen kommen. Die Erwartungen sind hoch, dass über den Schutz vor häuslicher Gewalt hinaus innerhalb kürzester Zeit eine wirkliche Umsetzung des gesamten Aktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geschieht.
Der vorgelegte Gesetzentwurf und das sich anschließende langwierige Gesetzgebungsverfahren lassen befürchten, dass mit der vollständigen Umsetzung des 1999 vorgelegten Aktionsplanes in dieser Legislatur nicht mehr zu rechnen sein wird.
Nicht einmal ein Großteil der angekündigten Maßnahmen wird wohl wegen der fortgeschrittenen Zeit in dieser Legislaturperiode noch verwirklicht werden können.
Vor allem der Bereich der Prävention, z. B. der schulischen Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt, muss gleichzeitig mit dem vorgelegten Gesetz ausgebaut und umgesetzt werden. Das Zusammenwirken präventiver und repressiver Maßnahmen ist besonders in dem sensiblen Bereich der Gewalt gegen Frauen unerlässlich und letztendlich allein erfolgversprechend.
Die Frauenministerin und die Justizministerin haben sich mit dem Gewaltschutzgesetz ein Projekt herausgegriffen, das den Bund nichts kostet, die Länder aber mit noch nicht abzuschätzenden Kosten belasten wird. Sinnvolle und ergebnisorientierte Präventionskonzepte erfordern erhebliche finanzielle Aufwendungen, die der Bund nicht nur auf die Länder abwälzen darf.
Die Fraktion der CDU/CSU fordert eine unverzügliche Umsetzung des Aktionsplanes der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, denn ein Verpuffen dieses Konzeptes als reine Absichtserklärung käme einem Verrat an der Sache der Frauen und einer Bankrotterklärung der Frauenpolitik von Rot/Grün gleich.
Notwendige präventive Maßnahmen dürfen nicht am Bundesfinanzministerium scheitern. Der vom Kanzler geprägte Ausspruch, Frau Bergmann sei Ministerin für "... sonstiges Gedöns", zeigt den Stellenwert der Frauenpolitik in der rot/grünen Regierung.
Der Internationale Frauentag ist Anlass an die Versprechungen der Frauenministerin zu erinnern. Es wird Zeit, dass sie sich mit ihren Themen beim Kanzler durchsetzt.
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