CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer/Eichhorn/Widmann-Mauz: Gegen das rot-grüne Anti-Frauen-Programm bei der Rente
Berlin (ots)
Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2001 erklären für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Annette Widmann-Mauz MdB:
Frauen stellen mit 11 Mio. Rentnerinnen die Mehrheit unter den 17 Millionen Menschen, die Rente beziehen. Ihre Renten sind im Durchschnitt deutlich geringer als die der Rentner. 63% liegen unter Sozialhilfeniveau. Den Internationalen Frauentag sollte Rot-Grün dazu nutzen, die frauenfeindlichen Benachteiligungen der Rentenreform rückgängig zu machen. Das noch andauernde Vermittlungsverfahren bietet eine gute Chance dafür, fatale Fehler zu vermeiden.
Worum geht es? - Auf den Punkt gebracht: Kindererziehung kostet Frauen Rente! Die Rente von Frauen ist um so niedriger, je mehr Kinder sie haben: Eine Ehefrau mit drei Kindern kommt im Alter nur auf ein Drittel der Rente einer Frau ohne Kinder.
Auch die SPD weiß das. Deshalb war sie mit dem Versprechen angetreten, die eigenständige Alterssicherung für Frauen zu verbessern. Aber ihre rot-grüne Renten-"Reform" bewirkt das Gegenteil: Sie bringt massive Verschlechterungen. Dies haben alle Fachleute bestätigt. Dennoch ist die Regierung bisher nicht bereit, die neu entstehenden Nachteile für Frauen zu beseitigen.
Die Union fordert deshalb:
1. Das Rentenniveau darf nicht willkürlich auf Kosten der Frauen gesenkt werden. Nach Riesters vierter Variante zur Absenkung des Rentenniveaus soll künftig bei der Rentenberechnung von 90% des Bruttoeinkommens ausgegangen werden. Diese Kürzung ist willkürlich!
Tatsächlich sinkt das staatlich garantierte Rentenniveau dadurch auf ca. 64 %. Diese Kürzung trifft Frauen doppelt. Zum einen wird ihre eigene Rente gesenkt, zum anderen die Witwenrente. Denn diese basiert auf der abgesenkten Rente des Ehemannes. Die Reform nimmt einen durchschnittlichen Rentner ("Eckrentner") mit 45 Versicherungsjahren zum Maßstab. Frauen kommen aber im Durchschnitt nur auf rund 26 Jahre im Westen und rund 35 Jahre im Osten. Dabei sind Kindererziehungszeiten schon berücksichtigt! Das tatsächliche Rentenniveau vieler Frauen würde daher im Jahr 2030 unter 50 % sinken.
Eine Rentenreform ist notwendig, weil die Lebenswartung steigt und zugleich weniger Kinder geboren werden. Die finanziellen Mehrbelastungen müssen aber gerecht auf Jung und Alt verteilt werden. Dies leistet der "demographische Faktor", der 1998 von der Union zur Sicherung der Rente eingeführt und von Rot-Grün 1999 wieder abgeschafft wurde.
Das Rentenniveau von Erziehenden darf nicht ins Bodenlose sinken. Sonst droht die Altersarmut - vor allem für Frauen.
2. Erziehungszeiten müssen für alle angerechnet werden Rot-Grün will die Kindererziehung abhängig von der Kinderzahl, der Erwerbstätigkeit und dem damit verbundenen Verdienst bewerten. Da sind durchaus richtige Ansätze vorhanden. Jedoch gilt bei Lichte besehen: Was gerecht klingt, schafft Ungerechtigkeiten.
CDU und CSU fordern:
- Jedes Kind ist gleich viel wert! Bei der Renten-Reform müssen auch Mütter mit einem Kind, die nicht erwerbstätig sind, bei den Kindererziehungszeiten besser gestellt werden.
- Normalverdienende Eltern dürfen nicht leer ausgehen! Für Mütter und Väter, die z.B. als Alleinerziehende mit ihrem Einkommen über 54.000 DM (brutto) liegen, wirkt sich Riesters Reform überhaupt nicht positiv aus.
- Zurückliegende Erziehungsleistungen müssen ebenfalls aufgewertet werden! Insbesondere für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, müssen die Erziehungszeiten stärker angerechnet werden.
3. Die Witwenrente muss erhalten bleiben!
Die Rentenreform der Regierung sieht für Frauen unter 40 Jahren drei harte Einschnitte bei der Witwenrente vor:
- Die Witwenrente beträgt zukünftig 55 % statt bisher 60 %. Das ist ein Zwölftel weniger. Trotz der geplanten Kinderzuschläge werden zukünftige Witwen eine deutliche Kürzung ihrer Witwenrente erleben.
- Einkommen über dem heutigen Freibetrag von 1.283 DM wird wie bisher monatlich zu 40 % angerechnet. Aber der Einkommensfreibetrag wird ab 2002 eingefroren (und nur noch für Kinder dynamisiert), ist also 2030 nur noch etwa die Hälfte wert.
- Mit Ausnahme der Einkünfte aus staatlich geförderter Altersvorsorge werden zukünftig alle Einkunftsarten auf die Witwenrente angerechnet. Dies betrifft z.B. Zinsen aus Sparguthaben oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
CDU und CSU fordern:
- Die Witwenrente muss erhalten bleiben! In Riesters Reform bedeutet das Einfrieren des Freibetrags bei der Witwenrente langfristig deren Aus. Weil mehr eigenes Einkommen anzurechnen ist, verringert sich die Witwenrente. Damit werden die Hinterbliebenen von der Entwicklung der Einkommen abgekoppelt. Für die Union steht fest: Der Einkommensfreibetrag von 1.283 DM darf nicht eingefroren werden.
- Keine Anrechnung aller Einkunftsarten! Das widerspricht dem Ziel der privaten Vorsorge. Wer über die staatlich vorgegebene und geförderte Altersvorsorge hinaus spart, ist der Dumme, denn er oder sie hat vergeblich gespart.
- Die Union will die Witwenrente in eine eigenständige Alterssicherung der Frauen überführen. Dies entspricht dem partnerschaftlichen Verständnis der Ehe.
- Aufbesserung statt Umverteilung! Die Aufwertung der Kindererziehung wird mit den Kürzungen bei der Witwenrente finanziert. Das heißt letztendlich: Frauen zahlen für Frauen. Umverteilung statt Aufbesserung, Benachteiligung der Frauen statt Beseitigung von Nachteilen.
Im Regierungsmodell müssen sich die Ehepartner zwischen der Witwenrente und dem "Splitting" entscheiden. Splitting bedeutet: Beide Ehepartner legen ihre Rentenanwartschaften aus den Ehejahren zusammen und teilen sie durch zwei.
Dazu sagt die Union: Kein Rentenroulette! Es ist den Ehepartnern nicht zuzumuten, abzuschätzen, wer zuerst stirbt. Hinzu kommen mögliche finanzielle Probleme. Stirbt diejenige zuerst, die vorher die niedrigeren Anwartschaften hatte, erhält der Überlebende nur 50% der gemeinsamen Anwartschaften und damit weniger Rente als vor dem Splitting.
4. Die private Altersvorsorge darf Frauen und Familien nicht benachteiligen!
Ab dem Jahr 2002 soll 1 % des Einkommens für eine private Altersvorsorge gespart werden. Die Sparquote soll bis 2009 auf 4 % des Einkommens steigen. Unterstützt wird das Sparen wahlweise durch eine steuermindernde Abzugsmöglichkeit oder eine finanzielle Zulage. Ab 2009 beträgt die Zulage für Ledige 300 DM pro Jahr, für Verheiratete 600 DM. Im Jahr 2002 gibt es pro Kind 90 DM dazu. Das sind lächerliche 7,50 DM im Monat. Die Kinderförderung soll erst bis 2009 auf 360 DM jährlich ansteigen.
Die Union fordert:
- Familien dürfen nicht benachteiligt werden! Familien mit Kindern können nicht viel sparen. 7,50 DM pro Kind und Monat an staatlicher Unterstützung im Jahr 2002 sind ein Tropfen auf den heissen Stein. Die staatliche Förderung muss schneller im vollen Umfang von zunächst mindestens 30 DM pro Kind und Monat einsetzen und dynamisiert werden.
- Frauen dürfen nicht benachteiligt werden. Genau das macht aber die Bundesregierung: Auf Grund ihrer höheren Lebenserwartung müssen Frauen höhere Prämien in der privaten Altersvorsorge zahlen, um die gleichen Leistungen wie Männer zu erhalten. Aber die staatliche Förderung für sie ist nicht höher. Das heißt: Frauen sind geringer abgesichert.
Unser Fazit lautet daher: Die Gesellschaft ist auf die nächsten Generationen angewiesen: Im Falle der Alterssicherung werden sie es sein, die die Rente zahlen. Frauen und Familien müssen deshalb im Rentensystem besser gestellt werden.
Das Konzept der Union
- sichert Familien besser ab,
- honoriert Familienarbeit,
- ermöglicht den Frauen eine bessere eigenständige Alterssicherung.
Die rot-grüne Regierung hebt hingegen noch bestehende Nachteile nicht auf, sondern schafft neue. Frauen sind die Verliererinnen dieser Reform. Anstatt die Leistungen für Frauen auszubauen, wird rücksichtslos umverteilt. Frauen finanzieren Frauen.
Daraus folgt: Die Rentenreform der Bundesregierung ist ein Anti-Frauen-Programm! Eine Rentenreform, die fast zwei Drittel der Rentenempfänger zutiefst ungerecht behandelt - und das sind 11 Mio. Rentnerinnen - ist eine verfehlte Reform.
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