CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Auswärtiges Amt erleichtert unkontrollierbare Zuwanderung und erschwert Rückführung
Berlin (ots)
Zur Änderung der Visa-Praxis und Abstimmung der Lageberichte mit Menschenrechtsorganisationen erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Die neue Visa-Praxis des Auswärtigen Amtes und die Mitwirkung von Menschenrechtsorganisationen an den Lageberichten sind Signale in die falsche Richtung. Es muss endlich Schluss sein mit der Grünen-Politik des "Einreise- und Bleiberechts für Alle".
Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass mehr und mehr Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen die Einreise- und Rückführungspolitik der staatlichen Organe bestimmen. Die Durchsetzung staatlicher Interessen muss Klientelpolitik entzogen bleiben.
Es wird Zeit, dies das endlich auch zum Auswärtigen Amt durchdringt.
Was bei der Visa-Praxis auf den Samtpfoten des "Vertrauensschutzes" daherkommt, ist nichts anderes als eine Einreiseerleichterung für Personen, die hier ein Dauerbleiberecht wollen, aber nicht als bona-fide-Reisende anzusehen sind. Es ist durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt, Personen aus Ländern, aus denen oder über die nachweislich besonders viele Asylbewerber oder sonstige Ausländer kommen, die nach unseren Rechtsgrundlagen kein Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht haben, künftig die Einreise zu erleichtern und damit Zuwanderung zu ermöglichen.
Wie passt das mit der Politik des Bundesinnenministers zusammen, der fortwährend Steuerungsmöglichkeiten für ungeregelte Zuwanderung einfordert?
Es ist doch geradezu abenteuerlich, für die Ablehnung eines Visums-Antrages auf Familienzusammenführung ausdrücklich eine schriftliche, also aktenkundige, Begründung zu fordern. Hierdurch wird die Erteilung eines Visums für Familienzusammenführung zum Regelfall erhoben.
Warum wehrt sich das Auswärtige Amt mit Händen und Füßen gegen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Abnahme von Fingerabdrücken bei Visa-Antragstellern? Auf diese Weise gelänge es den Ausländern nicht mehr, ihre Rückführung durch Identitätsverschleierung zu verhindern. Die Schweiz praktiziert ein solches Verfahren mit großem Erfolg.
Abschließend zu den Lageberichten des Auswärtigen Amtes: Um deren angebliche "Tendenziösität" abzustellen, werden nunmehr Abstimmungen mit Menschenrechtsorganisationen vorgenommen.
Dass das Bundesverfassungsgericht den Länderberichten wegen ihrer Güte und Objektivität in seinen Asylentscheidungen aus dem Jahre 1996 einen herausgehobenen Stellenwert eingeräumt hatte, scheint im Auswärtigen Amt niemand mehr zur Kenntnis nehmen zu wollen.
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