CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Billigung des Stromeinspeisungs-gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof fördert Klimaschutzziele
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Förderung erneuerbarer Energie in Deutschland nach dem Stromeinspeisungsgesetz mit EU-Beihilferecht vereinbar ist (C-379/98, 13. 3. 2001), erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
CDU und CSU wollen eine saubere und gesunde Umwelt. Deshalb haben wir in unserer Regierungszeit aus Klimaschutzgründen das Stromeinspeisungsgesetz verabschiedet. Seitdem gibt es eine Abnahmeverpflichtung. So können wir Klimaschutzziele erreichen und die langfristigen Chancen auf einem weltweiten Markt für saubere Energietechnologie wahren.
Der Europäische Gerichtshof hat in dem Streitfall zwischen der Preussen Elektra und dem Versorgungsunternehmen Schleswag AG nun festgestellt, dass diese Förderung von erneuerbarer Energie mit dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union vereinbar ist und unser Energieeinspeisungsgesetz europarechtlich bestätigt. Dadurch wird ein Investitionsschub ausgelöst.
Aus kommunalpolitischer Sicht ist das wichtig. Unsere globale Umweltverantwortung kann nur durch lokales Handeln vor Ort wahrgenommen werden. Dies gilt auch für den Bereich der erneuerbaren Energien. Klimaschutz muss zu den vorrangigen Zielen einer nachhaltigen Entwicklung in den Städten und Gemeinden gehören.
Bei der anstehenden Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes darf die Bundesregierung die Gewinnung erneuerbarer Energie durch neue Behinderungen nicht unterlaufen. Dies gilt für die Energieträger Sonne, Wind, Wasser, Erdwärme und Biomasse.
So muss bei der aktuellen Neuorientierung der Landwirtschaft änderungsbereiten Landwirten die Chance auf einen Umstieg auf die Produktion nachwachsender Rohstoffe gegeben werden. Die Produktion von Biomasse ist eine ökologisch sinnvolle Perspektive und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Abbau der europaweiten landwirtschaftlichen Überproduktion.
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