CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Klärschlamm als Düngemittel: Vorsicht!
Berlin (ots)
Zu kommunalpolitischen Konsequenzen des geforderten Verbots der Verwendung von Klärschlamm als Düngemittel in der Landwirtschaft erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die Forderung nach Verbot der Düngung landwirtschaftlicher Flächen mit Klärschlamm ist angesichts des BSE-Risikos verständlich. Denn es kann aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden, dass BSE-Erreger über Klärschlämme in den Boden gelangen könnten. In Baden-Württemberg werden zwei Drittel aller Klärschlämme als Dünger in der Landwirtschaft verwendet, in Nordrhein Westfalen 30 %.
Die bundesweit gültige Klärschlamm-Verordnung gibt Befrachtungsgrenzen für Schwermetalle, Dioxine und andere Schadstoffe vor und Limits für Aufbringungsmengen auf den Boden. BSE-Erreger werden nicht behandelt.
Vor einem Verbot von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen muss an die möglichen Folgen im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft gedacht werden. Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm kosten etwa drei mal so viel wie die Verwendung als Dünger. Wer soll die Mehrkosten bezahlen?
Ich fordere die umgehende Durchführung von Forschung zur Klärung des BSE-Risikos durch Klärschlamm auf Agrarflächen.
Ich fordere, dass den Kommunen eine ökologisch unbedenklichere Entsorgung durch Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm finanziell ermöglicht wird, ohne dass sie die Gebührenschraube für die Bürger anziehen müssen. Die angespannte kommunale Haushaltslage und die europaweite Dimension des Problems verlangen nach nationalen und europaweiten einheitlichen Lösungen und Finanzierung aus Mitteln von Bund und EU.
Ich fordere die direkte Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an der Vorbereitung entsprechender rechtlicher Regelungen.
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