CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: ZPO-Reform - Däubler-Gmelin gibt dem Druck nach
Berlin (ots)
Zu Änderungen in wesentlichen Punkten der geplanten ZPO-Reform erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Justizministerin hat in einigen wichtigen Punkten ihrer Zivilprozessreform nachgeben und Änderungen in die Beratungen des Rechtsausschusses einspeisen müssen. Dem Druck von Opposition und Fachverbänden ist sie schließlich gewichen, um offensichtlich für sich selbst Schlimmeres zu verhüten.
Bei den Änderungen handelt es sich im wesentlichen um folgende Punkte:
- Die Konzentration der Berufungssachen bei den Oberlandesgerichten wurde aufgegeben.
- In der Berufungsinstanz muss nicht mehr, sondern es kann der Einzelrichter tätig werden.
- Der Tatsachenvortrag auch in 2. Instanz ist in hohem Umfang auch in Zukunft gesichert.
Dies alles sind Punkte, die sowohl von der CDU/CSU-Fraktion als auch von den Fachverbänden gefordert worden sind. Die Justizministerin ist eingeknickt, wohl kaum aus besserer Einsicht, sondern um sich nicht zu blamieren.
Dennoch gibt es nach wie vor erhebliche Kritik.
Nunmehr ist eine Öffnungs- und Experimentierklausel zur Zentralisierung der Berufungsinstanz bei den Oberlandesgerichten vorgesehen. Das führt unweigerlich zu einer Rechtszersplitterung. Einige Länder werden diese Öffnungsklausel für alle oder auch einzelne OLG-Bezirke ausnutzen, andere wiederum nicht. Kein Mensch in Deutschland weiß dann noch, ob das Landgericht oder das Oberlandesgericht für die Berufung zuständig ist. Mit einem solchen Flickenteppich ist die von der Ministerin versprochene Transparenz vollends beseitigt.
Nach wie vor ist die Gehörsrüge vorgesehen: Dies wird zu einer eigenen Instanz für Querulanten führen. Auch die Frage der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ist nicht ausreichend geregelt.
Die weiteren Beratungen werden zeigen, ob der Entwurf noch in eine zustimmungsfähige Fassung gebracht werden kann.
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