CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann: Forderung nach einem eigenständigen Leistungsgesetz für behinderte Menschen
Berlin (ots)
Am Dienstag, dem 27. März 2001, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit den Beratungen zu dem Gesetzentwurf eines Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) ein eigenständiges, bundesfinanziertes Leistungsgesetz für behinderte Menschen gefordert und einen entsprechenden Entschließungsantrag beschlossen. Hierzu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Rund 350.000 Personen in Deutschland erhalten derzeit Leistungen der Eingliederungshilfe als Sozialhilfe. Das bedeutet, dass sich behinderte Menschen - und oft auch ihre Eltern - einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch den Sozialhilfeträger unterziehen müssen. Dank relativ großzügiger Einkommensschwellen erhalten im Ergebnis viele Menschen ungeschmälerte Leistungen. Dennoch: Manche Eltern müssen oft bis ins hohe Alter Unterhalt für ihre inzwischen erwachsenen Kinder zahlen. Insbesondere behinderte Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) arbeiten können, werden durch das SGB IX in dieser Hinsicht weiterhin benachteiligt. Diesen Menschen muss wirksam geholfen werden; Eltern sollen auch bei einem behinderten Kind - so wie die Eltern gesunder Kinder - irgendwann keine Unterhaltsleistungen mehr erbringen müssen.
Unsere Gesellschaft hat die Aufgabe, Eltern zu helfen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen und aufziehen. Sie müssen so gestellt werden, dass nicht wegen der Behinderung ihres Kindes der Bittgang zum Sozialamt notwendig wird.
Zwar ist der Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber die Vorschläge bleiben insgesamt zu zaghaft und zögerlich. Eine umfassende Lösung mit Verbesserungen für alle behinderten Menschen kann nur in einem eigenständigen und einheitlichen Leistungsgesetz, das vom Bund zu finanzieren ist, erfolgen. Die neue Eingliederungshilfe ist als ganzheitliche Hilfe zu definieren, die Förderung, Pflege und Betreuung umfasst. Allen gleich Betroffenen sind gleichwertige Leistungen zu gewähren, unabhängig von Art und Ursache der Behinderung. Es ist nicht einzusehen, warum ein Kind, das durch einen Unfall behindert wird, Leistungen der Unfallversicherung erhält, ein Kind aber, das von Geburt an die gleiche Behinderung hat, zum Sozialhilfefall wird, weil keine spezielle Versicherung besteht. Das neue Leistungsgesetz muss vor allem Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen gewähren.
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