Gröhe: Rot-grüne Menschen-rechtspolitik: Wohlfeiler Rhetorik folgen keine Taten!
Berlin (ots)
Anlässlich der Bundestagsdebatte am 5. April 2001 zur 57. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf erklärt der Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB:
Auch im Jahr 2001 befasst sich der Deutsche Bundestag mit der Politik der Bundesrepublik Deutschland auf der Kommissionssitzung in Genf ausschließlich aufgrund eines Antrages aus den Reihen der Opposition. Erst ein Antrag der F.D.P.-Fraktion führte diesmal dazu, dass die Koalitionsfraktionen vor gerade einmal 48 Stunden ebenfalls einen Antrag vorlegten, der sich mit der laufenden Sitzung der Menschenrechtskommission beschäftigt. Dies war auch im letzten Jahr so, als Anträge von CDU/CSU und F.D.P. der rot-grünen Koalition die Gelegenheit boten, im Rahmen einer mehrheitlich durchgesetzten Beschlussempfehlung ihre eigene Position gleichsam in letzter Minute nachzureichen.
Der Verzicht der Bundesregierung, im Hinblick auf die Arbeit der Menschenrechtskommission eigene Akzente im Parlament zu setzen, hat offenbar Methode - obwohl die Kommission auch im Antrag der Koalition "die weltweit zentrale politische Instanz für die Behandlung von Menschenrechtsverletzungen" genannt wird. Dies zeigt nicht nur die generelle Unwilligkeit von Rot-Grün, das Parlament mit der eigenen Politik zu befassen, sondern auch den wahren - nämlich zu geringen - Stellenwert des Themas Menschenrechte in der Koalition. Wohlfeiler Rhetorik folgen keine Taten!
Bot die von Rot-Grün im letzten Jahr durchgesetzte Beschlussempfehlung zu den Anträgen zur Menschenrechtssituation in China nur die homöopathisch verdünnte Fassung des von uns beantragten Klartextes, so bleibt nun der Koalitionsantrag weit hinter den klaren politischen Konturen des von der Union unterstützten Antrages der F.D.P. zurück.
In der Beschreibung der Sachverhalte liegen Koalition und Opposition durchaus nahe beieinander. Es sind die Themen und Länder, zu denen klar Stellung zu beziehen wir immer wieder durch erschütternde Nachrichten und eindringliche Appelle, nicht zuletzt aus dem Bereich der Menschenrechtsorganisatio-nen, aufgefordert werden.
Doch wenn es darum geht, aus der in beiden Anträgen beschriebenen, bedrückenden Realität Konsequenzen zu ziehen, bleibt Rot-Grün ausgesprochen zurückhaltend. So sucht man die Forderung nach Sonderberichterstattern der Menschenrechtskommission für Kolumbien, Sierra Leone, Saudi-Arabien und Indonesien, die auch von den entsprechenden Nichtregierungsorganisationen nachdrücklich erhoben wird, bei den Regierungsfraktionen vergeblich. Auch die Forderung nach internationalen Ad-hoc-Strafgerichtshöfen für Ost-Timor und Sierra Leone wird nicht aufgegriffen. Der Hinweis auf den zukünftigen Internationalen Strafgerichtshof für schwere Menschenrechtsverletzungen reicht dabei als Begründung nicht aus. Denn jeder weiß, dass es noch lange dauern wird, bis dieser Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit aufnehmen wird. Solange aber kann mit der Untersuchung der schrecklichen Menschenrechtsverletzungen auf Ost-Timor und in Sierra Leone nicht gewartet werden. An dem Verzicht von Rot-Grün auf klare politische Forderungen scheiterte auch das Bemühen um einen interfraktionellen Antrag.
Nur nichts beschließen, was anschließend als Messlatte für den diplomatischen Erfolg der eigenen Regierung dienen könnte, das ist das Motto der Koalitionsfraktionen. Der rhetorischen Kraftmeierei in Zeiten rot-grüner Opposition folgt nun der diplomatische Weichspüler. Der Sache der Menschenrechte dient das nicht.
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