Bär/Tauber: Intersexuelle müssen sich beim Standesamt nicht mehr festlegen
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Unter anderem wurde auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen, dass intersexuelle Menschen zukünftig darauf verzichten können, einen Eintrag "männlich" oder "weiblich" im Personenstandsregister vorzunehmen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Peter Tauber:
"Mit dem beschlossenen Änderungsantrag haben wir einen langjährigen Wunsch der intersexuellen Menschen in Deutschland umgesetzt, sich bei der Eintragung im Personenstandsregister nicht mehr zwischen einem der beiden Geschlechter entscheiden zu müssen. Eines der Hauptprobleme intersexueller Menschen war bislang die Tatsache, dass sie - obwohl sowohl weibliche als auch männliche Merkmale vorliegen - dazu verpflichtet waren, sich dem binären Geschlechtsmodell zuzuordnen. Mit der nun erfolgten Änderung bilden wir die Lebensrealität der intersexuellen Menschen ab. Dies ist ein großer Erfolg, für die betroffenen Menschen, die in der öffentlichen Debatte leider nur selten Beachtung finden. Deutschland gehört damit weltweit zu den Vorreitern. Wir hoffen, dass viele weitere Staaten diesem Beispiel folgen werden.
Mit der Gesetzesänderung setzen wir auch ein Signal, dass die Festlegung auf ein Geschlecht für die Entwicklung intersexueller Menschen nicht die einzige Lösung sein darf und sehr problematisch sein kann. Dies war den Betroffenen in den verschiedenen Anhörungen und Gesprächen ein besonders wichtiges Anliegen. Damit begleiten wir auch den Paradigmenwechsel in der Fachwelt, die von festlegenden operativen Eingriffen im Verständnis eines binären Geschlechtermodells abrückt."
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