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Flosbach/Gutting: Steuerliche Begünstigungen und Verkürzung von Aufbewahrungsfristen auf den Weg gebracht

Berlin (ots)

Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanz-ausschuss des Deutschen Bundestages das Aufbewahrungsfristenverkürzungsgesetz beschlossen. Es geht darum, weitere wichtige Maßnahmen aus dem gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 noch in der laufenden Legis¬laturperiode umzusetzen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

"Mit den heute beschlossenen Regelungen setzen wir ein klares Zeichen, welche Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz 2013 die Koalition für wichtig hält. Damit korrigieren wir das verantwortungslose Verhalten der von SPD und Grünen regierten Bundesländer und verhindern, dass eine Reihe gesellschaftlicher Gruppen das Nachsehen hat.

Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer haben den früheren Gesetzentwurf der Koalition aus durchsichtigen parteipolitischen Gründen zum Scheitern gebracht. Dabei war die Mehrzahl der Maßnahmen völlig unstreitig.

Für die Leistungen von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen ist eine Umsatzsteuerbefreiung vorgesehen. Hiermit soll ihrem Stellenwert für Theater Rechnung getragen werden. Für die Betroffenen ist die Frage der Umsatzbesteuerung teilweise existentiell. Des Weiteren sollen auch Berufsbetreuer eine Umsatzsteuerbefreiung erhalten; dies ist mit Rücksicht auf den sozialen Charakter der Tätigkeit geboten.

Das Taschengeld der Jugendfreiwilligendienste wird erstmals von der Einkommensteuer befreit. Beim freiwilligen Wehrdienst soll der Grundwehrsold freigestellt werden. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen wie z. B. dem Werbungskostenabzug werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich verschont werden. Das Steuerrecht sollte hier ein Zeichen setzen, um jungen Menschen für den freiwilligen Wehrdienst zu motivieren.

Die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen kann für die Unternehmen, vor allem auch den Mittelstand, ein Einsparpotential von bis zu 2,5 Milliarden Euro erzeugen. Wir setzen hier auf die Unterstützung auch der SPD-Fraktion und der von der SPD regierten Länder: SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat in seinem Mittelstandspapier kürzlich erst gefordert, die Aufbewahrungs¬fristen zu verkürzen. Wir nehmen ihn beim Wort. Eine Ablehnung durch seine Fraktion bzw. die von der SPD regierten Länder würde die Frage aufwerfen, ob er in der eigenen Partei überhaupt für ernst genommen wird.

Mit einer Regelung zur Erbschaftsteuer sollen missbräuchliche Gestaltungen durch sog. Cash-GmbH eingedämmt werden. Es kann nicht sein, dass private Vermögen, insbesondere Bargeld, nur deshalb in unternehmerische Vermögen eingebracht wird, um die Erbschaftsteuer zu vermeiden. Gleichzeitig muss vermieden werden, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle Strukturen zerstört werden. Bargeldbestände sind nahezu in jedem Unternehmen vorhanden. Unser Vorschlag nimmt daher zielgenau nur schädliche Gestaltungen ins Visier."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP eingebracht. Vorgesehen sind 9 Maßnahmen:

   - Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollen in zwei Stufen von 
     derzeit zehn Jahren auf acht Jahre (ab 2013) bzw. sieben Jahre 
     (ab 2015) verkürzt werden.
   - Für die den freiwilligen Wehrdienst Leistenden wird der 
     Grundwehrsold steuerfrei gestellt. Die Bezüge der Reservisten 
     werden - vor dem Hintergrund der besonderen Belastung, die die 
     Unterbrechung des Berufslebens mit sich bringt - wie bisher 
     nicht besteuert.

Steuerfrei gestellt wird das für den Bundesfreiwilligendienst ab dem 1. Januar 2013 gezahlte Taschengeld. Auch für Personen, die einen anderen freiwilligen zivilen Dienst, insbesondere einen Jugendfreiwilligendienst, leisten, wird eine Steuerbefreiung für das Taschengeld oder vergleichbare Geldleistungen ab dem 1. Januar 2013 eingeführt.

   - Durch die Ergänzung einer Steuerbefreiung im Umsatzsteuergesetz 
     sollen künftig auch die nach §§ 1896 ff BGB erbrachten 
     Betreuungsleistungen erfasst werden, insbesondere solche, die 
     von Vereinsbetreuern und Betreuungsvereinen, aber auch solche, 
     die von Berufsbetreuern erbracht werden.
   - Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Bühnenregisseuren und 
     Bühnenchoreographen: Die Steuerbefreiung ist auf an Theater, 
     Opernhäuser etc. erbrachte Umsätze von Bühnenregisseuren und 
     -choreographen beschränkt.
   - Für Windkraftanlagen gilt ein besonderer Zerlegungsmaßstab bei 
     der Gewerbesteuer (3/10 nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und
     7/10 nach dem Verhältnis fertig gestellter 
     Sachanlageinvestitionen). Dieser soll auf Solaranlagen erweitert
     werden. In einer Übergangszeit von 10 Jahren findet die Regelung
     zunächst nur für Neuanlagen Anwendung.
   - Durch eine Neuregelung des § 39a Abs. 1 Einkommensteuergesetz 
     (EStG) soll der Arbeitnehmer beantragen können, dass ein im 
     Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigender Freibetrag für 
     zwei Kalenderjahre statt für ein Kalenderjahr gilt.
   - Entlastung europäischer Forschungsinfrastruktur-Konsortien von 
     der Umsatzsteuer auf ihre Vorbezüge: Dies wird durch eine 
     Vergütung - wie auch bei internationalen Organisationen mit Sitz
     in Deutschland - herbeigeführt.
   - Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer
     (sog. Cash-GmbH): Finanzanlagevermögen wie z. B. Bargeld wird 
     bei der Ermittlung des begünstigungsschädlichen 
     Verwaltungsvermögens berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der
     Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter hat. Maßgebend ist eine 
     Durchschnittsbildung der Bargeldbestände über fünf Jahre. Nur 
     was darüber hinausgeht, gilt als Verwaltungsvermögen.
   - Für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation soll eine 
     Gewerbesteuerbefreiung vorgesehen werden. Sie würden damit 
     stationären Einrichtungen gleichgestellt, für die bereits eine 
     Befreiung gilt.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 25. April 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich spätestens am 7. Juni 2013 (bei Gewährung einer Fristverkürzung bereits am 3. Mai) mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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