Börnsen: Bundesfilmförderung dient Wirtschaft und Kultur
Berlin (ots)
Am 8. Oktober findet vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit des Filmförderungsgesetzes statt. Einige international vertretene Kinoketten haben gegen die deutsche Filmförderung geklagt. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup):
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist weiterhin optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht das System unserer nationalen Filmförderung nicht in Frage stellen wird. Immerhin hat auch das Bundesverwaltungsgericht das Filmförderungsgesetz als verfassungskonform bewertet.
Alle bisherigen Filmförderungsgesetze wurden mit überwältigender Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ebenso stehen die Bundesregierung, alle Verbände der Filmwirtschaft und die Länder zum System der Bundesfilmförderung. Vor allem die Position der Länder ist von Bedeutung: Denn ihre Kompetenz ist es, die von den Beschwerdeführern als angeblich verletzt angesehen wird.
Dass der Bund sich in der Filmförderung auf die Gesetzgebungskompetenz der Wirtschaftsförderung stützt, zugleich aber auch die kulturelle Bedeutung des Kulturguts Film in das Gesetz einbezieht, ist kein Widerspruch. Kino und Film sind gleichzeitig Kultur- und Wirtschaftsgut.
Das Filmförderungsgesetz dient der Förderung einer nachhaltig wirtschaftlich erfolgreichen Filmwirtschaft für Qualitätsfilme und ist daher dem Recht der Wirtschaft und damit der Bundeskompetenz zuzuordnen. Mit der Verfassungsbeschwerde versuchen einige aus rein wirtschaftlichen Erwägungen, den Gedanken einer solidarischen Filmabgabe zugunsten einer vielfältigen, qualitätsvollen und wettbewerbsfähigen deutschen Filmwirtschaft zu durchbrechen.
Das können wir nicht wollen: Denn nur mit Hollywoodproduktionen und ohne hochklassigen deutschen Film werden die Kinoumsätze in Deutschland zurückgehen und unsere kulturelle Vielfalt wird leiden."
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