CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Krogmann: EGG - faules Ei für
E-commerce!
Berlin (ots)
Zu der geplanten Umsetzung der E-commerce-Richtlinie der Bundesregierung erklärt die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB:
Die Bundesregierung schädigt den IT-Standort Deutschland durch eine völlig unzureichende Umsetzung der E-commerce-Richtlinie der Europäischen Kommission.
Während die Richtlinie gewährleisten will, "dass der elektronische Geschäftsverkehr die Chancen des Binnenmarktes voll nutzen kann", behindert die Bundesregierung genau diese wünschenswerte Entwicklung durch das "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr" (EGG):
- Die E-commerce-Richtlinie will - insbesondere die mittelständischen - Anbieter dadurch stärken, dass auch beim grenzüberschreitenden Handel nur das Recht ihres Heimatlandes, das sie kennen, zur Anwendung kommt. So wäre die notwendige Rechtssicherheit gegeben. Der Entwurf der Bundesregierung verkehrt dieses einfache, gleichermaßen verbraucher- wie anbieterfreundliche Herkunftslandsprinzip in sein Gegenteil. Sie müssten sich in Zukunft auf 15 verschiedene Rechtssysteme einstellen. Im Zweifel würden gerade kleine und mittlere Unternehmen von der Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs Abstand nehmen. Ein falsches Signal, denn der Einsatz von E-Commerce verschafft gerade den KMU erhebliche Wettbewerbsvorteile durch die Senkung der Transaktionskosten, einem Mehr an Kontrolle über vor- und nachgelagerte Prozesse bei Zulieferern und Distributionspartnern sowie verbesserten Möglichkeiten der Kundenbeziehungspflege.
- Nach dem Entwurf der Bundesregierung müsste nun im Gerichtsverfahren eine kostenintensive und langwierige Prüfung des anzuwendenden nationalen Rechts vorgenommen werden. Schon bemerkenswert: Sogar der Richterbund klagt, dass die Richtlinie "eine derartig kostenträchtige Umsetzung" nicht fordere. Der Ausgang der Prüfung ist dann genau die Überraschung, die für den Wirtschaftsstandort Deutschland Gift ist. Dies führt insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu einer wirtschaftsfeindlichen Rechtsunsicherheit.
Dies sind nur einige Unzulänglichkeiten des vorliegenden Gesetzentwurfs. Die sachlichen Mängel sind evident. Deshalb darf der vorliegende Entwurf des EGG so keinesfalls bestehen bleiben.
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