CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kirchen und
Religionsgemeinschaften für besseren Schutz religiöser und
weltanschaulicher Überzeugungen
Berlin (ots)
Zu der Anhörung des Rechtsausschusses zur Stärkung des Toleranzgebotes durch einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gemäß § 166 StGB am 27. Juni 2001 erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
An der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses nahmen u.a. der Stellvertreter des Bevollmächtigten des Rates der EKD Dr. Joachim Gaertner, die Vertreterin des Kommissariats der deutschen Bischöfe Uta Losem, der Vertreter des Zentralrates der Juden in Deutschland Daniel Ajzensztejn und der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland Ahmad Al-Khalifa teil. Alle bei der Anhörung vertretenen Religionsgemeinschaften forderten einen stärkeren strafrechtlichen Schutz der religiösen Überzeugungen. Herr Daniel Ajzensztejn sagte sinngemäß, dass sein Vertrauen in den Staat erschüttert wäre, würde der jüdische Glaube in gleicher Weise beschimpft, wie die christlichen Kirchen in Deutschland verunglimpft werden.
Es besteht kein ernsthafter Zweifel, dass die jetzige Regelung des § 166 StGB ungeeignet ist, den notwendigen Schutz gegen Verunglimpfungen weltanschaulicher und religiöser Überzeugungen zu gewährleisten. Die jetzige Fassung des § 166 StGB ist eine Nullnummer.
Mit ihrem Gesetzentwurf schlägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen besseren strafrechtlichen Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen vor. Dieser Gesetzentwurf wurde von allen vier Religionsgemeinschaften begrüßt. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungskoalition diese Forderung der Religionsgemeinschaften ernstnimmt und dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zustimmt, damit mit der Mehrheit des Bundestages ein verbesserter Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gewährleistet werden kann.
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