CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: CDU/CSU erinnert
Bundesregierung an das Problem der deutschen Zwangsarbeiter
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu "Erkenntnissen über deutsche Zwangsarbeiter" erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" am 6. Juli 2000 haben die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Erklärung zur Abstimmung abgegeben. In dieser Erklärung forderten sie u.a. die Bundesregierung auf, "mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine - der deutschen Regelung entsprechende - Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten.
Im Rahmen einer Parlamentsanfrage habe ich die Bundesregierung an diese Erklärung erinnert und sie konkret gefragt, ob sie auf diese Aufforderung eingehen wolle und wie sie ihre Haltung begründe. Darauf hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller (SPD), geantwortet, der Bundesregierung sei bewusst, "dass viele Deutsche während des Zweiten Weltkrieges und unmittelbar danach Opfer von Gewalt und Willkür wurden. So tragisch, schmerzhaft und groß das Leid der Betroffenen auch war und ist, es hatte seine Wurzeln im vorausgegangenen NS-Unrecht. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nicht, entsprechende Initiativen gegenüber dritten Staaten zu ergreifen."
Diese eher nichtssagende Antwort kann die Opfer nicht zufrieden stellen. Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nunmehr eine Kleine Anfrage in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit der folgende Fragen an die Bundesregierung gerichtet werden:
1. Wie groß war nach Erkenntnissen der Bundesregierung - nach Staaten einzeln aufgeschlüsselt - die Zahl der deutschen Zivilisten aus dem damaligen Deutschen Reich einschließlich der Deutschen in der damaligen Sowjetunion sowie in Staaten Mittel- und Osteuropas, die während des Zweiten Weltkrieges oder danach in den Gebieten östlich von Oder und Neiße sowie in den Staaten Mittel- und Osteuropas und in der Sowjetunion zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden?
2. Wie viele dieser ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter - nach Staaten einzeln aufgeschlüsselt - leben nach Erkenntnissen der Bundesregierung noch?
3. Haben diese deutschen Zwangsarbeiter zwar gegebenenfalls für die zu Unrecht erlittenen Gewahrsamszeiten Leistungen nach dem Kriegsgefangenentschädigungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz oder aufgrund anderer Gesetze erhalten, nicht jedoch für den Tatbestand der Zwangsarbeit? Liegt insofern eine ähnlich gelagerte Situation vor wie im Falle jener Zwangsarbeiter der nationalsozialistischen Diktatur, die zwar für die Gewahrsamszeiten bereits in der Vergangenheit entschädigt wurden, jedoch erst jetzt aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" eine Entschädigung für den Tatbestand der Zwangsarbeit erhalten?
4. Werden die Zeiten der Zwangsarbeit im deutschen Rentenrecht bzw. im Rentenrecht der jeweiligen Heimatstaaten dieser ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter als rentenrechtliche Zeiten rentensteigernd berücksichtigt?
5. In welcher Weise und in jeweils welcher Größenordnung waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung die deutschen Zivilisten, die zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden, in den verschiedenen Staaten untergebracht?
6. Gilt eine lagermäßige Unterbringung deutscher Zivilisten zum Zwecke der Zwangsarbeit als Gewahrsam im Sinne des § 1 Absatz 6 Häftlingshilfegesetz?
7. Wurden die in der o. g. Erklärung zur Abstimmung gemäß § 31 Absatz GO BT geforderten Kontakte inzwischen aufgenommen? Falls ja: Mit welchem Ergebnis? Falls nein: Warum nicht?
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