Marschewski/Belle: Ohrfeige für Rot-Grün
Berlin (ots)
Zu einem familienfreundlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen Rot-Grün erklären der Berichterstatter für den öffentlichen Dienst, Meinrad Belle MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Schon wieder konnte ein ungerechter Beschluss der rot-grünen Bundestagsmehrheit erst vor Gericht gestoppt werden:
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt im November 1998 entschieden, dass die kindbezogen Gehaltsbestandteile für Beamte mit drei und mehr Kindern zu gering waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass die entsprechenden Nachzahlungen für die Jahre 1988 bis 1998 von dem Zeitpunkt an zu leisten sind, an dem die Betroffenen ihre Besoldung als verfassungswidrig beanstandet hatten. Auf die Bezeichnung der Beanstandung als "Antrag", "Einspruch" oder "Widerspruch" kommt es dabei nicht an.
Genau diese Klarstellung war übrigens Inhalt eines CDU/CSU-Antrags im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, der allerdings von Rot-Grün abgelehnt wurde. Statt dessen wurde 1999 mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen, die Nachzahlung per Gesetz auf jene Beamte zu beschränken, die förmlich Klage oder Widerspruch gegen die zu geringe Bezahlung erhoben hatten.
Klar war schon damals, dass diese Gehaltsbestandteile allen kinderreichen Beamte zustehen, die Nachzahlung also auch für jene Betroffene gelten muss, "die ihre Ansprüche auf andere Weise als durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben" - wie es unser Antrag formulierte.
Das Bundesinnenministerium sollte daher jetzt rasch aktiv werden, damit nicht nur die vom Urteil direkt betroffenen rheinland-pfälzischen, sondern alle kinderreichen Beamten die Nachzahlungen möglichst bald erhalten.
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