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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kors/Koschyk: Vorschläge der Süssmuth-Kommission zum Zuzug von Aussiedlern genau prüfen

Berlin (ots)

Zu den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission
"Zuwanderung" unter Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Rita Süssmuth
zur künftigen Gestaltung des Spätaussiedlerzuzugs erklären die
Aussiedlerbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eva-Maria Kors
MdB, und der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Unabhängige Kommission "Zuwanderung" der Bundesregierung hat
sich mit den historischen Grundlagen, den rechtlichen Voraussetzungen
und den Auswirkungen des Zuzugs von Spätaussiedlern nach Deutschland
auseinandergesetzt. Die Kommission bemüht sich, sowohl dem besonderen
Schicksal der vorwiegend aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
stammenden Aussiedlern als auch den Integrationserfordernissen in
Deutschland Rechnung zu tragen. Der Vorschlag, die bisherige
Mehrfachprüfung und die Aufteilung in ein Aufnahmeverfahren
einerseits und ein Bescheinigungsverfahren in Deutschland
andererseits aufzuheben und stattdessen ein einzügiges Verfahren bei
einer Bundesbehörde zu konzentrieren, könnte eine positive
Entwicklung in Richtung eines transparenten und sicheren
Aufnahmeverfahrens sein. Unser Appell richtet sich an die
Bundesregierung, diesen Vorschlag aufzugreifen und im Einvernehmen
mit den Ländern eine Lösung anzustreben.
Die Kommission verzichtet darauf, den Zuzug von Spätaussiedler
durch die Einführung eines Stichtages zu beschneiden und in
absehbarer Zeit zu beenden, und rüttelt nicht an der Zuerkennung
eines pauschalen Kriegsfolgenschicksals für die Russlanddeutschen.
Dies entspricht wesentlichen Forderungen, die von Seiten der CDU/CSU
in der Vergangenheit immer wieder vertreten wurden. Wir begrüßen
daher, dass die Regierungs-Kommission keine weitere Begrenzung des
Aussiedlerzuzugs vorschlägt.
Mit Blick auf die bestehenden Integrationsprobleme in Deutschland
schlägt die Kommission die Einführung eines wiederholbaren
Sprachtests für nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge im
Aussiedlungsgebiet zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse vor.
Würde der Sprachtest nicht absolviert oder nicht bestanden, bliebe
für die Ehegatten und minderjährigen Abkömmlinge ein Zuzug nach
Deutschland im Rahmen des Ausländerrechtes offen.
Für volljährige Abkömmlinge, die nicht in den Aufnahmebescheid
einbezogen werden können, soll jedoch eine Einreise nur noch bei
Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalls nach § 22
Ausländergesetz möglich sein. Ohne eine weitgehende Verbesserung des
Sprachkursangebots in den Herkunftsgebieten und die unvoreingenommene
Berücksichtigung der dort erworbenen Sprachkenntnisse stellt dies
eine massive Verschlechterung dar.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben weitere und verbesserte
Integrationshilfen grundsätzlich und eindeutig Vorrang vor weiteren
Restriktionen bei der Aussiedler-Aufnahme. Aus diesem Grunde müssen
die Aussiedler und ihre Familienangehörigen bereits in ihren
Herkunftsländern Gelegenheit erhalten, ihre Deutschkenntnisse zu
verbessern bzw. zu erwerben. Wir fordern die Bundesregierung daher
auf, für ein flächendeckendes Sprachkursnetz in den Herkunftsländern
Sorge zu tragen, das erst den Angehörigen der Aussiedler die
Gelegenheit gibt, sich in angemessener Weise auf einen Sprachtest
vorzubereiten

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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