CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kors/Koschyk: Vorschläge der
Süssmuth-Kommission zum Zuzug von Aussiedlern genau prüfen
Berlin (ots)
Zu den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission "Zuwanderung" unter Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Rita Süssmuth zur künftigen Gestaltung des Spätaussiedlerzuzugs erklären die Aussiedlerbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eva-Maria Kors MdB, und der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Unabhängige Kommission "Zuwanderung" der Bundesregierung hat sich mit den historischen Grundlagen, den rechtlichen Voraussetzungen und den Auswirkungen des Zuzugs von Spätaussiedlern nach Deutschland auseinandergesetzt. Die Kommission bemüht sich, sowohl dem besonderen Schicksal der vorwiegend aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion stammenden Aussiedlern als auch den Integrationserfordernissen in Deutschland Rechnung zu tragen. Der Vorschlag, die bisherige Mehrfachprüfung und die Aufteilung in ein Aufnahmeverfahren einerseits und ein Bescheinigungsverfahren in Deutschland andererseits aufzuheben und stattdessen ein einzügiges Verfahren bei einer Bundesbehörde zu konzentrieren, könnte eine positive Entwicklung in Richtung eines transparenten und sicheren Aufnahmeverfahrens sein. Unser Appell richtet sich an die Bundesregierung, diesen Vorschlag aufzugreifen und im Einvernehmen mit den Ländern eine Lösung anzustreben.
Die Kommission verzichtet darauf, den Zuzug von Spätaussiedler durch die Einführung eines Stichtages zu beschneiden und in absehbarer Zeit zu beenden, und rüttelt nicht an der Zuerkennung eines pauschalen Kriegsfolgenschicksals für die Russlanddeutschen. Dies entspricht wesentlichen Forderungen, die von Seiten der CDU/CSU in der Vergangenheit immer wieder vertreten wurden. Wir begrüßen daher, dass die Regierungs-Kommission keine weitere Begrenzung des Aussiedlerzuzugs vorschlägt.
Mit Blick auf die bestehenden Integrationsprobleme in Deutschland schlägt die Kommission die Einführung eines wiederholbaren Sprachtests für nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge im Aussiedlungsgebiet zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse vor. Würde der Sprachtest nicht absolviert oder nicht bestanden, bliebe für die Ehegatten und minderjährigen Abkömmlinge ein Zuzug nach Deutschland im Rahmen des Ausländerrechtes offen.
Für volljährige Abkömmlinge, die nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen werden können, soll jedoch eine Einreise nur noch bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalls nach § 22 Ausländergesetz möglich sein. Ohne eine weitgehende Verbesserung des Sprachkursangebots in den Herkunftsgebieten und die unvoreingenommene Berücksichtigung der dort erworbenen Sprachkenntnisse stellt dies eine massive Verschlechterung dar.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben weitere und verbesserte Integrationshilfen grundsätzlich und eindeutig Vorrang vor weiteren Restriktionen bei der Aussiedler-Aufnahme. Aus diesem Grunde müssen die Aussiedler und ihre Familienangehörigen bereits in ihren Herkunftsländern Gelegenheit erhalten, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern bzw. zu erwerben. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, für ein flächendeckendes Sprachkursnetz in den Herkunftsländern Sorge zu tragen, das erst den Angehörigen der Aussiedler die Gelegenheit gibt, sich in angemessener Weise auf einen Sprachtest vorzubereiten
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell