CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: In der rot-grünen Rechtspolitik
muss jetzt ein Umdenken stattfinden
Berlin (ots)
Zu der Einschätzung von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, dass eine Verschärfung des Strafrechts zur Terrorismusbekämpfung nicht notwendig sei, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Ministerin wird einen zweiten Blick in das Strafgesetzbuch werfen müssen. Ihre Einschätzung, dass eine Verschärfung des Strafrechts zur Terrorismusbekämpfung nicht notwendig sei, mutet schon im Hinblick auf die angekündigte Einfügung eines § 129b StGB reichlich seltsam an.
In der rot-grünen Rechtspolitik muss jetzt ein Umdenken stattfinden, weil die Situation nach dem 11. September 2001 ein entschlossenes Handeln verlangt.
Jetzt rächt sich, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung sowohl der Organisierten Kriminalität als auch des Terrorismus die Hände in den Schoß gelegt hat. Die inzwischen ausgelaufene Kronzeugenregelung hat sie nicht verlängert, die optimierungsbedürftigen Vorschriften zur Gewinnabschöpfung nicht überarbeitet. Auch die gebotenen Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen zur Telefonüberwachung blieben bislang unerledigt. Desinteresse und rot/grüne Ideologie haben das Herzstück der Kriminalitätsbekämpfung in grob fahrlässiger Weise brachliegen lassen, während die Bundesregierung zugleich eine Aufweichung des strafrechtlichen Sanktionensystems und eine folgenschwere Aufblähung des Strafverfahrens in Erwägung zieht.
Als Minimalziel muss jetzt der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der Bekämpfung von Straftaten der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus (BT-Drs. 14/6834) unverzüglich umgesetzt werden. Der Entwurf enthält ein Paket von Maßnahmen, mit denen das straf- und strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus verbessert werden soll. Im einzelnen:
* Die Vorschriften zur Gewinnabschöpfung werden optimiert. * Für Straftaten, die dem Kernbereich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus zuzurechnen sind, soll wieder eine Kronzeugenregelung gelten; strafprozessuale Bestimmungen, wonach das Verfahren zu Lasten des Kronzeugen wieder aufgenommen werden kann, schieben dem Missbrauch der Neuregelung einen Riegel vor. * Der Straftatenkatalog bezüglich der Überwachung der Telekommunikation sowie das Telekommunikationsgesetz werden in der gebotenen Weise ergänzt. * Die Möglichkeit zur Erstellung von Bewegungsbildern wird vereinfacht. * Die Regelungen für den Einsatz Verdeckter Ermittler werden, insbesondere hinsichtlich sog. milieu-bedingter Straftaten, präzisiert.
Sofern die Regierungsfraktionen bereit sind, ihre Blockadehaltung gegen die Innere Sicherheit aufzugeben, könnten die Neuerungen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Über weitere Maßnahmen, z.B. die optische Wohnraumüberwachung, muss ebenfalls gesprochen werden. Es geht jetzt nicht mehr an, dass die wirksamsten Mittel zu Tabuthemen erklärt werden. Es muss auch in den Reihen der Regierungsfraktionen endlich Schluss sein mit dem tiefen Misstrauen, das den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zu Unrecht entgegengebracht worden ist.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell