CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Weiß: Aus Mitarbeitern Mitunternehmer
machen!
Berlin (ots)
Anlässlich der Ersten Lesung des Antrags "Kapitalteilhabe stärken - Vermögensbildungsförderung altersvorsorgegerecht ausbauen" der CDU/CSU-Fraktion im Plenum des Deutschen Bundestages am heutigen Donnerstag erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerald Weiß MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion macht in ihrem Antrag "Kapitalteilhabe stärken - Vermögensbildungsförderung altersvorsorgegerecht ausbauen" eine ganze Reihe konkreter Vorschläge, die alle das eine Ziel haben: die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Kapital und an den Erträgen der Wirtschaft zu beteiligen, aus Mitarbeitern Mitunternehmer zu machen.
Wir brauchen eine Stärkung der Produktivkapitalbeteiligung insbesondere deshalb, weil sich die Arbeits- und Kapitaleinkommen in den letzten Jahren immer weiter auseinander entwickelt haben. Vor allem mit Blick auf die Altersvorsorge müssen die Beschäftigten künftig mehr als bisher in den Genuss von Kapitaleinkünften kommen. Dafür müssen sie Eigentum bilden, und dafür muss die Politik attraktive Anreize schaffen.
Es gibt aber auch handfeste wirtschafts- und beschäftigungspolitische Gründe für eine Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung: Durch Investivlohnvereinbarungen der Tarifpartner können die direkten Arbeitskosten begrenzt und damit die Voraussetzungen für die Entstehung neuer Arbeitsplätze verbessert werden.
Und es ist wissenschaftlich belegt, dass sich betriebliche Mitarbeiterbeteiligung positiv auf die Produktivität der Unternehmen auswirkt; sie macht sich also bezahlt. Weiterer Vorteil: Die Eigenkapitalausstattung der Betriebe wird gestärkt.
Aus all diesen Gründen tritt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ein, die Förderung der Vermögensbildung und der Mitarbeiterbeteiligung zu verbessern und mit Blick auf die Altersvorsorge zu reformieren. Im einzelnen fordern wir, dass die Einkommensgrenzen nach dem Vermögensbildungsgesetz von zur Zeit 35.000 Mark Singles) bzw. 70.000 Mark (Ehepaare) auf 50.000 / 100.000 Mark angehoben werden; dass für langfristige Produktivkapitalbeteiligungen (Festlegung für mindestens 15 Jahre oder mindestens bis zum 60. Lebensjahr) eine erhöhte Sparzulage von 30 Prozent (statt ansonsten 20 Prozent) gewährt wird; dass die erhöhte Arbeitnehmersparzulage für Beteiligungen für ostdeutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch über das Jahr 2004 hinaus gilt; dass der Freibetrag nach § 19a Einkommenssteuersatz für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen von zur Zeit 300 auf 500 Mark angehoben und dass für langfristige Mitarbeiterbeteiligungen ein weiterer Freibetrag von abermals 500 Mark gewährt wird.
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