CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Wann kommt die Kronzeugenregelung?
Berlin (ots)
Zu der gestrigen Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss über Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Es geht nicht mehr darum, ob die Kronzeugenregelung neu aufgelegt werden sollte, sondern nur noch darum, wann die Neuregelung erfolgen wird. In der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses über das Maßnahmenpaket der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und andere Vorschläge zur Bekämpfung des Terrorismus hat sich erwartungsgemäß eine überwältigende Mehrheit der Sachverständigen für eine Kronzeugenregelung ausgesprochen.
Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die Grünen ein Einsehen haben und ihre ideologischen Vorbehalte gegen eine vernünftige Neuregelung endlich aufgegeben werden. Die Bundesregierung sollte hierzu unverzüglich den von ihr angekündigten Gesetzentwurf vorlegen. Denn die Einzelheiten der Neuregelung spielen kaum eine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass eine unerträgliche Gesetzeslücke nach zwei nutzlos verstrichenen Jahren endlich geschlossen wird.
Die Anhörung hat darüber hinaus einen Etikettenschwindel der Bundesregierung aufgedeckt: Aus dem ersten sogenannten Sicherheitspaket hat lediglich die vorgesehene Einführung eines Paragraph 129b Strafgesetzbuch (StGB) Zustimmung gefunden. Der vor dem 11. September 2001 eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachfolgeregelung des Paragraph 12 Fernmeldeanlagengesetz (FAG) ist hingegen als kontraproduktiver Rückschritt entlarvt worden. Die Vorlage ist dringend korrekturbedürftig, da anderenfalls die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden ohne zwingenden Grund erheblich verkürzt würden.
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