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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt/Wülfing: Union hat wesentliche Erleichterungen für den Mittelstand durchgesetzt

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung zum Gesetz zur Fortentwicklung des
Unternehmensteuerrechts erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB und die zuständige
Berichterstatterin, Elke Wülfing MdB:
In allerletzter Minute sind die Regierungsparteien im
Gesetzgebungsverfahren zur Fortentwicklung des
Unternehmenssteuerrechts doch noch auf die Linie der Union
eingeschwenkt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat von Beginn des
Gesetzgebungsverfahrens an darauf hingewiesen, dass sich die
steuerliche Gleichstellung der Personenunternehmen gegenüber
Kapitalgesellschaften nur erreichen lasse, wenn Rot/Grün den Anträgen
der Union im Finanzausschuss zustimme.
Eine wesentliche Forderung der Union war dabei die Streichung der
Behaltefrist von sieben Jahren bei Umstrukturierungsmaßnahmen bei
Personenunternehmen. Die Einführung einer solchen Behaltefrist hätte
nur unnötigen Bürokratieaufwand bedeutet. Gut, dass sich die
Regierungskoalitition bei diesem Punkt nicht beratungsresistent
gezeigt hat und dem Änderungsantrag der Union für eine Streichung der
Frist im Ergebnis gefolgt ist.
Dennoch wurde das Ziel des Gesetzentwurfs, Personenunternehmen -
also den klassischen Mittelstand - gegenüber Kapitalgesellschaften
steuerlich gleich zu stellen, bei der Einführung einer
Reinvestitionsrücklage verfehlt. In der Einführung einer sog.
Reinvestitionsrücklage speziell für Personenunternehmen sah man die
Chance, auch für Personenunternehmen die Möglichkeit zu schaffen,
Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften steuerfrei zu
veräußern. Kapitalgesellschaften können dies nämlich ab 2002
ebenfalls.
Was nun bei dem Gesetzentwurf letztendlich herausgekommen ist, ist
aber alles andere als die steuerliche Gleichstellung der
Personenunternehmen mit den Kapitalgesellschaften: Die Gewinne aus
dem Verkauf von Beteiligungen können zwar nun - entsprechend den
Forderungen der Union - steuerfrei auf Gebäude und andere
Wirtschaftsgüter übertragen werden, doch wird der übertragbare Gewinn
auf einen Höchstbetrag von 50 000 Euro begrenzt. Hinzu kommt, dass
die steuerfreie Übertragung auf 2 Jahren begrenzt ist. Diese
Einschränkungen gibt es für Kapitalgesellschaften nicht.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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