CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: UN-Menschen-rechtsausschuss
blamiert Bundesregierung
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses, nach der die tschechische Gesetzgebung zur Rückgabe konfiszierten Eigentums dem Völkerrecht widerspricht, erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses, dass die tschechische Gesetzgebung über die Rückgabe und Entschädigung konfiszierten Eigentums dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte widerspricht, ist vollauf zu begrüßen. Der Menschenrechtsausschuss, eine Untergliederung der UN-Menschenrechtskommission in Genf, hat festgestellt, dass die im Gesetz enthaltene Bedingung der tschechischen Staatsbürgerschaft als notwendige Voraussetzung der Rückgabe konfiszierten Eigentums eine willkürliche und damit diskriminierende Bedingung darstellt. Diese Bedingung verletzt damit den Artikel 26 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966.
Konkret ging es in dem Restitutionsfall um einen Gegner der Hitler-Diktatur, der 1939 wie alle anderen Deutschen im sogenannten Protektorat Böhmen und Mähren automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat. 1992 wurde ihm die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft nach seiner Rückkehr nach Prag wieder verliehen. Die Feststellung des UN-Menschenrechtsausschusses verdeutlicht damit, dass diejenigen Benesch-Dekrete, die fremde Volksgruppen - vor allem Deutsche und Ungarn - diskriminieren, weiterhin in Kraft sind. Dies wurde von der rot-grünen Bundesregierung mit Bezug auf eine Aussage des tschechischen Ministerpräsidenten Milos Zeman in Abrede gestellt. Die Bundesregierung behauptete noch jüngst in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu sudetendeutschen Anliegen: "Auf Initiative von Bundeskanzler Schröder stellte der tschechische Ministerpräsident Zeman im März 1999 fest, dass die Benesch-Dekrete in ihrer rechtlichen Wirksamkeit erloschen seien." Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen straft mit seiner klaren Feststellung die Position der Bundesregierung Lügen. Diese muss sich blamiert fühlen.
Es ist jedoch nicht zuletzt im Interesse der heimatvertriebenen Deutschen und der Angehörigen der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik zu hoffen, dass die tschechische Seite sich nach dieser deutlichen Verurteilung ihrer Restitutionsgesetzgebung durch eine UN-Unterorganisation in die Pflicht genommen fühlt, ihre völkerrechtswidrige Restitutionsgesetzgebung gründlich zu überarbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass die noch fortgeltenden diskriminierenden Unrechtsdekrete, die durch den seinerzeitigen Staatspräsidenten Bensch erlassen worden sind, aufgehoben werden. Es darf nicht hingenommen werden, dass diese diskriminierenden Dekrete bei einer Aufnahme Tschechiens in die Europäische Union in die Werte- und Rechtsgemeinschaft der EU überführt werden.
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