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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Union erhebt Organklage gegen den 1. UA beim Bundesverfassungsgericht

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer gestrigen
Fraktionssitzung entschieden, gegen den 1. Untersuchungsausschuss
Organklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Wir wollen mit dieser Organklage zum einen festgestellt wissen,
dass die Ablehnung von 59 Beweisanträgen zum Thema SPD-Finanzen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss durch die
SPD-geführte Ausschussmehrheit verfassungswidrig ist. Zum anderen
soll das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die
Nichtdurchführung der auf unseren Antrag hin zustande gekommenen 24
Beweisbeschlüsse auch zum Thema SPD-Finanzen ebenfalls
verfassungswidrig ist. Die Organklage wird mit einem Antrag auf
einstweilige Anordnung verbunden werden, um die weitere
Beweisaufnahmen zu den SPD-Finanzen unverzüglich zu ermöglichen.
Entgegen dem klaren Wortlaut des Untersuchungsauftrages hat
Rot-Grün bisher im Untersuchungsausschuss die Aufklärung der
SPD-Finanzen nahezu vollständig blockiert. Die rot-grüne
Ausschussmehrheit hält ihre schützenden Hände über den jetzigen
Bundeskanzler und früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten
Gerhard Schröder, den Bundesfinanzminister Hans Eichel, dessen
Parlamentarischen Staatssekretär Karl Diller sowie u.a. den früheren
SPD-Schatzmeister Halstenberg. Seit Monaten wird deren Zeugenaussage
verhindert, obwohl sie vom Untersuchungsausschuss als Zeugen längst
beschlossen sind.
Hinsichtlich der SPD-Finanzmittel, die im Untersuchungsausschuss
dringend der Klärung bedürfen, geht es um einen Betrag von rd. 500
Mio DM. Es bestehen nach einer Vielzahl von Medienberichten konkrete
tatsächliche Anhaltspunkte, dass mit ihnen im Sinne des Grundgesetzes
und des Parteiengesetzes nicht korrekt umgegangen wurde. Die
Heimlichtuerei der SPD mit ihren Parteifinanzen muss endlich ein Ende
haben.
Rot-Grün hat gegen unsere Stimmen beschlossen, die Beweisaufnahme
durch Zeugenvernehmungen Mitte Dezember grundsätzlich zu beenden.
Rot-Grün will das Thema SPD-Parteifinanzen offensichtlich weiter vor
der Öffentlichkeit ausblenden. Zur Durchsetzung dieses wesentlichen
Themas des Untersuchungsauftrags bleibt uns deshalb nur der Gang nach
Karlsruhe.
Die Klage wird in den nächsten Tagen fertiggestellt und sodann
beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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