CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold: EuGH-Entscheidung zum
Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten schafft endlich Abhilfe
gegen ver-braucherfeindliche Praktiken
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung des EuGH über die Anwendbarkeit der Haustürwiderrufsrichtlinie auf Kreditverträge beim Immobilienerwerb erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W. Lippold MdB:
Die Entscheidung des EuGH, nach der nunmehr entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die europäische Haustürwiderrufsrichtlinie auch für Kreditverträge für Immobilienfinanzierungen für anwendbar erklärt wurde, ist außerordentlich begrüßenswert.
Die Entscheidung des EuGH ist insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil nach gängiger Praxis bei der - unseriösen! - Vermittlung derartiger Kreditverträge Treuhänder eingesetzt werden, die nicht nur den Erwerb der Immobilie vorbereiten, sondern mittels einer vom Verbraucher erhaltenen Vollmacht auch gleich den Abschluss der Kreditverträge besorgen.
Dabei muss sich nach BGH-Rechtsprechung die Vollmacht nicht einmal auf die konkreten Kreditbedingungen beziehen, sondern diese können vom Vermittler erst noch ausgehandelt werden. Damit ist die typische Warnfunktion, die das Formerfordernis des schriftlichen Abschlusses eines Kreditvertrages hat, durch derartige Praktiken faktisch wieder zurückgenommen.
Diese "Überrumpelungstaktik" ist mit den bisherigen Anwendungsfällen des Haustürwiderrufsgesetzes daher absolut vergleichbar und die Anwendbarkeit auf Kreditverträge in derartigen Fällen gerechtfertigt.
Die häufig überteuerten und tatsächlich geringwertigen Immobilien sind oftmals teure Fallen für gering- und normalverdienende Verbraucher.
Deshalb bedarf es zusätzlich in Zukunft verstärkter Transparenz: z.B. durch die Förderung von Eigenkontrollen und Verhaltenskodices im Finanzdienstleistungsbereich.
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