CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Dringender Handlungsbedarf beim
Kindesmissbrauch
Berlin (ots)
Zum Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung sowie zu der Erklärung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, Kindesmissbrauch sei "in jedem Fall ein Verbrechen", erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Bundesministerin Bergmann glänzt erneut durch fachliche Unkenntnis, soweit sie erklärt, dass Kindesmissbrauch stets ein "Verbrechen" sei. Richtig ist vielmehr, dass sich die Bundesregierung seit langem der Forderung sowohl des Bundesrates als auch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verweigert, die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Paragraph 176 Abs. 1 und 2 StGB), die derzeit als bloßes Vergehen eingestuft sind, wieder als Verbrechen zu kennzeichnen.
Die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs ist eben nicht allein ein internationales Problem. Auch auf nationaler Ebene müssen längst überfällige Maßnahmen ergriffen werden. Doch aufgrund der Verweigerungshaltung von SPD und Grünen ist beispielsweise auch die Telefonüberwachung in den einschlägigen Fällen nach wie vor unzulässig.
Während die Bundesregierung in Boulevardzeitungen und auf internationalen Kongressen große Sprüche macht, lässt sie die schwächsten unserer Gesellschaft im Stich, wenn es um konkrete Maßnahmen zum Schutze von Kindern geht.
Die Regierungsfraktionen werden im kommenden Jahr Gelegenheit haben, die augenfällige Diskrepanz zwischen Wort und Tat aufzugeben: Am 30. Januar 2002 findet eine Öffentliche Anhörung über den von der Union eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (BT-Drs. 14/6709) statt. Die Initiative sieht eine Aufstufung der Grundfälle des Kindesmissbrauchs zum Verbrechen, die Möglichkeit einer Telefonüberwachung in diesen Fällen, eine konsequente Nutzung der DNA-Analyse, die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung sowie weitere dringend gebotene Maßnahmen vor.
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