CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Rot-Grüne Politik der "ruhigen
Hand" auch bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus
unverantwortlich!
Berlin (ots)
Zur Einigung der Koalition, eine neue Kronzeugenregelung - nicht - einzuführen, erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach MdB:
Mit der Verabredung, in dieser Wahlperiode keine neue Kronzeugenregelung im Strafrecht einzuführen, hat die rot-grüne Koalition der Sicherheitslage in Deutschland erneut großen Schaden zugefügt.
Verbrechen aufzuklären, gefährliche Straftäter zu überführen und neue Straftaten zu verhindern, ist in manchen Fällen nur mit der Hilfe von Tätern und deren Komplizen möglich. Gerade bei der dringend notwendigen besseren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist daher eine Kronzeugenregelung unverzichtbar. Der Staat sichert sich die Kooperation sogenannter "Kronzeugen" durch die Aussicht auf einen Strafnachlass. Dies ist zwar nicht unproblematisch, viel problematischer - und für den Staat gefährlicher - ist es jedoch, wenn aufgrund einer fehlenden Kronzeugenregelung Verbrechen nicht aufgeklärt, gemeingefährliche Straftäter nicht überführt und neue Straftaten nicht verhindert werden können. So arbeiten wir zum Beispiel seit Jahrzehnten erfolgreich mit einer Kronzeugenregelung gegen die Rauschgiftkriminalität.
Eine entsprechende Regelung für den Kampf gegen terroristische Vereinigungen ist am 31. Dezember 1999 außer Kraft getreten. Es wäre dringend notwendig gewesen, sofort eine Nachfolgeregelung zu beschließen. Da sich die Koalition jedoch nicht auf eine neue Kronzeugenregelung einigen konnte, wird es in dieser Wahlperiode keine mehr geben. Rot-Grün hat damit der Sicherheitslage in Deutschland einen großen Schaden zugefügt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits in ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus im August 2001 einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Auch der Bundesrat hat in einem Gesetzentwurf eine neue Kronzeugenregelung gefordert. Dessen ungeachtet lehnen die Bundesregierung und die rot-grüne Koalition diese Initiative der Union und des Deutschen Bundesrates alternativlos ab.
In der öffentlichen Anhörung des Bundestages im November 2001 haben die Sachverständigen ausdrücklich bestätigt, dass eine Kronzeugenregelung in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden von großer Bedeutung wäre. Wiederholt haben auch Innenminister Schily und Justizministerin Däubler-Gmelin in der Vergangenheit eine entsprechende Initiative der Bundesregierung angekündigt. Zunächst sollte eine neue Kronzeugenregelung zur Bekämpfung von gewalttätigen Rechtsextremisten eingeführt werden, dann - nach den Terroranschlägen vom 11. September - zur Bekämpfung des Terrorismus. Keine dieser Zusagen wurde von der Bundesregierung eingehalten. Seit gestern wissen wir: Diese Koalition wird den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden dieses dringend notwendige Instrumentarium für eine bessere Bekämpfung für Kriminalität und Terrorismus nicht geben. Dadurch wird die Arbeit von Polizei und Justiz erschwert.
Bosbach dazu wörtlich: "Es kommt einem Offenbarungseid der Koalition in der Innen- und Rechtspolitik gleich, dass sie es in der gesamten Legislaturperiode nicht geschafft hat, sich über eine neue Kronzeugenregelung im Strafrecht zu einigen. Damit wird erneut deutlich, dass Innenminister Schily nicht mehr die politische Autorität hat, in der Koalition das durchzusetzen, was er selber für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität für richtig und notwendig hält.
Die große Diskrepanz zwischen den vollmundigen Ankündigungen des Innenministers und seinen eher bescheidenen Taten ist unübersehbar. Angesichts der neuen und großen Herausforderungen für die "Innere Sicherheit" ist gerade in diesem Bereich die "Politik der ruhigen Hand" der Bundesregierung und insbesondere der Justizministerin und des Innenministers unverantwortlich.
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