CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann/Schwalbe: Bund darf Länder,
Städte und Bürger bei Bombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg nicht im
Stich lassen!
Berlin (ots)
Zur öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2002 zum Entwurf eines "Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetzes" des Bundesrates und zum Antrag "Kriegsfolgen- und Kriegslastenbeseitigung in den neuen Ländern" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB, und der sachsen-anhaltinische Abgeordnete, Clemens Schwalbe MdB:
Die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen sind nicht ausreichend, um zu einer gerechten Kostenverteilung bei alliierten Blindgängerfunden aus dem Zweiten Weltkrieg beizutragen und die Beseitigung auf wesentlichen Flächen in einer angemessenen Zeit vornehmen zu können.
Tatsache ist, dass mehr als ein halbes Jahrhundert nach Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch Gefahren von Blindgängern und Munitionsüberresten für die Bevölkerung ausgehen. Neben der latenten Gefahr besteht ein weiteres Problem in den immensen Kosten, die mit der Auffindung, Bergung und Vernichtung des brisanten Materials verbunden sind. Die betroffenen Länder, Städte, Gemeinden sind damit völlig überfordert. Denn eine Zahlungspflicht des Bundes besteht nur dann, wenn es sich um ehemals "reichseigene" Munitionsüberreste handelt. Der Bund zahlt nicht, wenn es sich um Funde der ehemaligen Alliierten handelt. Bei der weit überwiegenden Zahl der Funde handelt es sich aber um letztere. Allein in der Stadt Oranienburg sind bis heute ca. 1000 alliierte Blindgänger entschärft worden. Wer glaubt, damit sei schon fast alles erledigt, der täuscht sich. Es werden in Oranienburg noch über 1.500 unentdeckte alliierte Blindgänger vermutet.
Dieses Problem wird vermutlich noch Generationen beschäftigen, wenn nichts Entscheidendes geschieht.
Hinzu kommt, dass die Kommunen in den neuen Bundesländern bei der Sanierung von ehemaligen Militärflächen der sowjetischen Truppe (sog. Konversionsflächen) vor fast unlösbare Kostenprobleme gestellt werden. Die hohe Munitionsbelastung hindert in beachtlichem Maße die wirtschaftliche Entwicklung nutzbarer Bodenflächen.
Die Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgt den Zweck, dass sich der Bund an den Kosten stärker beteiligt. Nach Meinung der Sachverständigen ist dies nach geltender Rechtslage zulässig. Denn es waren nicht die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern oder die Städte Oranienburg und Frankfurt/Oder, die den Zweiten Weltkrieg geführt haben, sondern das Deutsche Reich. Und Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist nun einmal der Bund. Diese Auffassung teilt offensichtlich auch der Bundesrat mit seinem Gesetzentwurf.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verbindet mit dem Ergebnis der Anhörung die Hoffnung, dass die rot-grüne Bundesregierung ihre bisher ablehnende Haltung überprüft und sich die Auffassung des Bundesrates und der Union zu eigen macht. Der sture Hinweis auf nicht abschließende Regelungen des Grundgesetzes darf nicht das letzte Wort sein.
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