CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Heinen: Kinder- und Familienpolitik von
Rot-Grün gescheitert
Berlin (ots)
Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2002 erklärt die Sprecherin der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Kinder haben Rechte. Dazu gehört nach der Konvention über die Rechte des Kindes auch das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Es ist die Verpflichtung des Staates, dafür zu sorgen, dass dieses Recht verwirklicht werden kann.
Unter Rot-Grün jedoch wurden immer mehr Kinder in die Armut getrieben. Es ist ein Skandal, dass in einem reichen Land wie Deutschland etwa eine Million Kinder unter der Armutsgrenze leben. Die Streichung des Freibetrages für Alleinerziehende bis 2005 wird diese Situation weiter verschlimmern. Die von der rot-grünen Bundesregierung viel gepriesene Erhöhung des Kindergeldes gilt nur für die ersten beiden Kinder. Wenn wir aber die demographischen Probleme in Deutschland lösen wollen, müssen wir auch Familien mit drei, vier und mehr Kindern fördern.
Die Union hat lange Zeit vor der Wahl ein umfassendes und nachhaltiges Familienkonzept vorgelegt. Das Konzept sieht vor, Familien materiell und immateriell zu fördern und Kindern aus der Armutsfalle zu bringen. Kernpunkt dabei ist das Familiengeld, das nach Alter gestaffelt, 600 Euro (für Kinder bis 3 Jahre), 300 Euro (für Kinder von 3 bis 18 Jahren) und schließlich 150 Euro (für über 18 Jährige in der Ausbildung) beträgt. Das Familiengeld ist erwerbs- und einkommensunabhängig sowie frei von Steuer- und Sozialabgaben. Damit stellt es Eltern nach der Geburt eines Kindes frei, Familie und Beruf zu vereinbaren oder sich ganz der Kinderbetreuung zu widmen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, eine Familienkasse für alle die Belange von Familien betreffenden Angelegenheiten zu schaffen. Momentan werden 155 verschiedene Leistungen für Familien von 38 verschiedenen Ämtern verwaltet - ein Bürokratiedickicht, das seinesgleichen sucht. Die Familienkasse wird diese Leistungen der Familienförderung bündeln und als zentrale, bürgernahe Anlaufstelle dienen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil unseres Familienprogramms ist die Familienvorrangpolitik: Alle Gesetzesvorhaben sollen auf ihre Kinderfreundlichkeit hin überprüft werden. Auch dies entspricht der Kinderrechtskonvention, die verlangt, dass bei politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen die Interessen und Belange von Kindern vorrangig berücksichtigt werden sollen. Die Bundesregierung hat es verpasst, durch eine Kompetenzerweiterung der Kinderkommission Zeichen zu setzen. Die CDU/CSU-Fraktion dagegen hat sich bereits seit langem für eine Kompetenzstärkung, in Form eines eigenen Antragrechtes der Kinderkommission, ausgesprochen.
Die Union macht deutlich: Wir nehmen die Sorgen von Kindern und Familien ernst. Eine umfassende Kinder- und Familienpolitik ist eine grundlegende Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
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