Koschyk: Gerechtigkeitslücke schließen
Berlin (ots)
Zu dem heute eingebrachten 1. Gesetz zur Korrektur des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Obwohl die Bundesregierung seit Monaten weiß, dass auf Grund fehlerhafter Gesetze nicht alle Beschäftigten eine steuerliche Förderung für die so genannte "Riester-Rente" in Anspruch nehmen können, hat sie diese Gerechtigkeitslücke bis heute nicht geschlossen. Mit dem "1. Gesetz zur Korrektur des Versorgungsänderungsgesetzes 2001" will die CDU/CSU-Fraktion diese Lücke noch vor Ablauf des ersten Förderjahrs (2002) schließen.
Im Prinzip können alle Beschäftigten zum Teilausgleich des sinkenden Rentenniveaus eine steuerliche Förderung für den Aufbau einer zusätzlichen Privatvorsorge in Anspruch nehmen. Da Rot-Grün mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 die "Riester'schen" Rentenkürzungsmaßnahmen zusätzlich zu der bereits bestehenden Versorgungsreform auf die Beamten übertragen hat, können auch diese grundsätzlich die Förderung in Anspruch nehmen. Durch Schlamperei (oder Absicht?) in dem von Minister Schily (SPD) auf den Weg gebrachten Gesetz sind davon bislang allerdings Beamte ausgenommen, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind und deren Beurlaubungszeit ruhegehaltfähig ist.
Betroffen davon sind vor allem rund 40.000 Beamte, die bei den Betrieben der ehemaligen Bundespost (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Postbank AG) beschäftigt sind. Auch weil diese nicht zu den Spitzenverdienern gehören, ist der Ausschluss von der Förderung nicht länger hinnehmbar. Wir hoffen, dass SPD und Grüne sich diesem Anliegen nicht verweigern.
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