Heiderich: Kennzeichnungs-Grenzwert für GVO jetzt verbindlich festlegen
Berlin (ots)
Zur Tagung des Agrarrates der EU vom 27. bis 29. November 2002 in Brüssel erklärt der Bio- und Gentechnik-Beauftragte der Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:
Unter Punkt 5 der Tagesordnung beschäftigt sich der EU-Agrarrat mit der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel". Kernpunkt dieser Vereinbarung ist die Festlegung eines Grenzwertes, ab dem eine Kennzeichnung für Inhaltsstoffe aus gentechnisch verbesserten Pflanzen erfolgen muss.
Die Bundesregierung hat bisher - wie die große Mehrheit der Wissenschaft - die Festlegung eines generellen 1 %-Schwellenwerts vertreten (bei Ausnahmen in Spezialfällen).
Nach der positiven Entscheidung des EU-Parlaments zur Fortentwicklung der Biotechnik vom 21.11.02 ist VEL-Ministerin Künast jetzt gefordert, die zügige Festlegung dieses Schwellenwerts im Agrarrat durchzusetzen.
Ohne eine solche verbindliche Festlegung bleibt für die gesamte "Grüne Biotechnik" die Unsicherheit, ob weitere Forschungen und Entwicklungen in Deutschland möglich sind.
Festzuhalten ist, dass dieser Kennzeichnungs-Schwellenwert ausschließlich der Wahlfreiheit des Verbrauchers dient. Und nichts mit gesundheitlichen Risiken o. ä. zu tun hat, wie beispielsweise vom BUND oft behauptet wird.
Wenn man berücksichtigt, dass bei Öko-Produkten bis zu 5 % "Fremdanteil" enthalten sein dürfen, ohne dass dies gekennzeichnet werden muss, ist ein 1 %-Schwellenwert eine sehr enge Regelung. Zudem ist sie für den Verbraucher eindeutig, in der Praxis handhabbar und mit vertretbaren Kosten durch Analysen überprüfbar.
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