Koschyk: Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich übertragen
Berlin (ots)
Zu den Folgen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für Beamte und Versorgungsempfänger erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der Tarifabschluss über Einkommen, Arbeitszeiten und einen Stufenplan für die Ost-West-Angleichung gilt für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, nicht aber für Beamte und Versorgungsempfänger. Deren Besoldung wird per Gesetz geregelt, so dass der Deutsche Bundestag in absehbarer Zeit hierüber beraten wird.
Sollte die Bundesregierung erneut ein Abkoppeln der Beamten oder sogar wieder eine Sonder-Nullrunde für Versorgungsempfänger vorsehen, wäre dies zutiefst ungerecht. Die CDU/CSU-Fraktion tritt dafür ein, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf Beamte und Versorungsempfänger zu übertragen.
Bundesinnenminister Schily hat den Tarifkompromiss vertretbar genannt. Da auch er weiß, dass die Gehälter von Arbeitern, Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst aus den gleichen Kassen finanziert werden und daher eine Gesamtkalkulation unabdingbar ist, wird er hoffentlich nach Unterzeichnung des Tarifvertrages nicht wieder "verwundert" feststellen, dass nun kein Geld für Beamte mehr da sei.
In die Irre führt auf jeden Fall der Weg des Landes Berlin: Auf der einen Seite will Berlin durch "Tarifflucht" und "Öffnungsklauseln" sowohl für Arbeitnehmer als auch für Beamte Nullrunden organisieren. Zum Ausgleich aber wird den Arbeitnehmern Arbeitszeitverkürzung angeoten, den Beamten dagegen vorab eine Erhöhung der Arbeitszeit um 5% auf 42 Wochestunden verordnet. Das ist das genaue Gegenteil von Gerechtigkeit und sollte auf Bundesebene keine Nachahmer finden.
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