Marschewski: Etatansätze im Bereich der Vertriebenenkulturarbeit müssen erhöht werden
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung von drei Anträgen betreffend die Vertriebenenkulturarbeit nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz in die Beratungen des Bundeshaushalts für das Jahr 2003 erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Seit der Vorlage der sogenannten Neukonzeption der Vertriebenenkulturarbeit im Jahr 2000 durch den damaligen Kulturstaatsminister Dr. Michael Naumann dient der Haushaltstitel des § 96 BVFG als Steinbruch zur Konsolidierung des maroden Bundeshaushaltes. Zu diesem Ergebnis muss man zwangsläufig kommen, wenn man die Haushaltsdaten seit Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung zur Kenntnis nimmt. Standen im Jahre 1998 für die Pflege des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen Heimatvertriebenen noch 23 Millionen Euro im letzten Haushalt der unionsgeführten Bundesregierung zur Verfügung, so wurde dieser Betrag nach der Neukonzeption auf ganze 16,5 Millionen Euro im Jahr 2002 abgesenkt. Für das Haushaltsjahr 2003 sind seitens der rot-grünen Bundesregierung weitere gravierende Einschnitte bei der Kulturförderung geplant. So stehen lediglich noch 15 Millionen Euro für die wichtige Kulturarbeit im Rahmen des § 96 zur Verfügung.
Zu der pauschalen Streichung der Mittel aus dem Haushaltstitel des § 96 tritt seit der sogenannten Neukonzeption im Jahre 2000 eine stark geänderte Förderpraxis, wodurch es den Trägern der Vertriebenenkulturarbeit erheblich erschwert wird, die ohnehin reduzierten Haushaltsmittel auszuschöpfen. Viele der Träger sind durch diese destruktive Politik in akute Bestandsgefahr geraten, darunter Einrichtungen wie die Stiftung Ostdeutscher Kulturrat, die Künstlergilde Esslingen oder das Kulturwerk Schlesien, die institutionell nicht mehr gefördert werden.
Trotz des erst im Sommer 2002 vorgelegten Rechtsgutachtens des Völkerrechtlers Prof. Dr. Dr. Michael Silagi zur Vertriebenenkulturarbeit nach § 96, in dem festgestellt wurde, dass sowohl die Neukonzeption der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 als auch die fortgesetzten massiven Kürzungen und Streichungen von Haushaltsmitteln gegen geltendes Recht verstoßen, setzt die rot-grüne Bundesregierung ihre Kürzungspolitik fort.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat, vorbereitet durch die Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge, drei Anträge in die Beratungen zum Bundeshaushalt 2003 eingebracht. Den Aussagen des Rechtsgutachtens über einen angemessenen Rahmen der Förderung nach § 96 BVFG folgend wurde dabei grundsätzlich von den Haushaltsansätzen des Jahres 1998 bei der Antragstellung ausgegangen. So fordert die Union für den Haushaltstitel "Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa", aus dem die institutionelle Förderung der Vertriebenenkultureinrichtungen erfolgt, eine Anhebung um 4,4 Millionen Euro von den im Etatentwurf vorgesehenen 10,1 Millionen Euro auf 14,5 Millionen Euro.
Einen Kahlschlag hat die Bundesregierung bei der wichtigen grenzüberschreitenden Verständigungs- und Versöhnungsarbeit vorgesehen. Der Ansatz "Förderung der Erhaltung des kulturellen Austausches mit Bezug auf die Kultur und Geschichte im östlichen Europa" wurde im Etatentwurf des Jahres 2003 auf Null gesetzt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag eine Wiedereinsetzung des ursprünglichen Betrages von 1,48 Millionen Euro.
Auch eine der Kernaufgaben des § 96 BVFG, die Kultur der Heimatgebiete der vertriebenen Deutschen für die Nachweilt zu erhalten, und damit einem Verfall der deutschen Kulturgüter in den Herkunftsgebieten vorzubeugen, wird durch die rot-grüne Bundesregierung vernachlässigt. Die Unionsfraktion fordert daher in ihrem Antrag eine Erhöhung des Haushaltstitels "Hilfen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa" um 994.000 Euro auf 1,505 Millionen Euro (Ansatz 2000).
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