Koschyk/Marschewski: Schily verlässt durch Aufweichung der Drittstaatenregelung gemeinsamen Asylkompromiss
Berlin (ots)
Zu den neuen Brüsseler Asylbeschlüssen erklären der innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Die rot-grüne Bundesregierung hat mit dem Beschluss des Innen- und Justizrates in Brüssel die Drittstaatenregelung beträchtlich aufgeweicht.
Die im Asylkompromiss getroffene Drittstaatenregelung besagt, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Staat einreist. In diesem Falle können aufenthaltsbeendende Maßnahmen trotz eingelegten Rechtsbehelfs vollzogen werden.
Nach der Brüsseler Vereinbarung muss die Bundesrepublik jedoch einem Asylbewerber, der über einen EU-Staat eingereist ist und der sich mehr als fünf Monate in Deutschland aufhält, ein Asylverfahren gewährleisten.
In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage (12/258) sagt die Bundesregierung nämlich, dass sich die Bundesrepublik Deutschland "ihrer Verpflichtung zur Durchführung des Asylverfahrens nicht unter Hinweis auf Artikel 16 a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz entziehen und gegebenenfalls aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollziehen kann." Begründet wird diese Abkehr mit dem grundsätzlichen Vorrang des Europarechts vor nationalem Recht.
Damit hat die Bundesregierung die Gemeinsamkeit des Asylkompromisses verlassen.
Noch im letzten Jahr hatte Bundesinnenminister Schily dem Innenausschuss zugesichert, dass die grundgesetzliche Asylregelung auch über Europa nicht angetastet werde.
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