Koschyk: Bundesregierung hat keine Ahnung, wer eingebürgert wird
Berlin (ots)
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Union "Keine Einbürgerungen von Extremisten und Terroristen" erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drs. 15/289) auf eine Kleine Anfrage der Union "Keine Einbürgerungen von Extremisten und mutmaßlichen Terroristen"(BT-Drs. 15/244) offenbart, dass sie nicht die notwendigen Kenntnisse hat, um Einbürgerungen von Extremisten und mutmaßlichen Terroristen zu verhindern. Keine der gestellten Fragen konnte sie inhaltlich beantworten.
Wie will die Bundesregierung dann die notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen, um Einbürgerungen dieses Personenkreises zu verhindern? Sie schiebt die Verantwortung den Ländern zu. Das entbindet die Bundesregierung nicht von der Verpflichtung, sich nach der Einbürgerungspraxis der Länder und den entsprechenden Zahlen zu erkundigen.
Die Kleine Anfrage war darauf gerichtet, welche Erkenntnisse die Bundesregierung hinsichtlich Einbürgerungen von Personen hat, die in den Verfassungsschutzberichten 2000 und 2001 im Kapitel "Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern" aufgeführt sind. Ohne Tatsachenkenntnis kann man keine sachgerechten Entscheidungen treffen und nicht die notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen.
Tatsache ist:
1. Bereits seit Jahren hält sich eine Vielzahl islamistischer Extremisten in Deutschland auf. Die Verfassungsschutzberichte der vergangenen Jahre belegen, dass sich z.B. im Jahr 2001 59.100 Mitglieder und Anhänger extremistischer Ausländerorganisationen in Deutschland aufhielten, in der Mehrzahl Anhänger islamistischer Organisationen.
2. Die letzte von der rot-grünen Bundesregierung durchgeführte Neuordnung des Staatsangehörigkeitsrechts hatte eine enorme Zunahme an Einbürgerungen zur Folge, vor allem unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Fast die Hälfte aller nach der neuen Rechtslage Eingebürgerten erhalten danach den Doppelpass. Erfolgten 1999 143.267 Einbürgerungen (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit 19.721), waren es im Jahre 2001 178.098 (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit 85.995).
3. Auch islamistische Extremisten sind eingebürgert worden. So stellte sich beim Verbotsverfahren des "Kalifat-Staates" heraus, dass viele eingebürgerte Islamisten dieser verfassungsfeindlichen Organisation angehören. Im Verbotsverfahren des Spendensammlervereins Al-Aqsa e. V. wollte dieser das Verbot mit der Begründung nicht für sich gelten lassen, Al Aqsa sei gar kein Ausländerverein, sondern ein "Deutschen-Verein". Die Mehrzahl der Mitglieder habe sich mittlerweile einbürgern lassen und seien jetzt Deutsche.
Dies alles zeigt: Die Bundesregierung misst der Frage der Einbürgerung gewaltbereiter ausländischer Extremisten und potenzieller Terroristen nicht die Bedeutung bei, die diesem Thema zukommt. Sie bemüht sich nicht, umfassende Erkenntnisse über das daraus resultierende Gefährdungspotenzial für die Innere Sicherheit zu gewinnen, um daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Hier wird in unverantwortlicher Weise nach dem Motto verfahren: "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!"
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