Bosbach: Jugendhöchststrafe muss auf 15 Jahre erhöht werden
Berlin (ots)
Zu der Verurteilung des Mörders der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren durch das Landgericht Augsburg erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Bei besonders schweren Verbrechen, wie der brutalen Ermordung der erst 12jährigen Vanessa aus Gersthofen, müssen die Gerichte bei der Anwendung von Jugendstrafrecht endlich die Möglichkeit erhalten, deutlich höhere Strafen zu verhängen, als dies nach geltendem Recht möglich ist. Die Strafe muss der Schwere der Schuld des Täters entsprechen. Daher muss die Höchststrafe von 10 Jahren auf 15 Jahre Jugendstrafe heraufgesetzt werden.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Augsburg drückte bei der Urteilsverkündung sein Bedauern aus, dass er im Jugendstrafrecht keine höhere Strafe als zehn Jahre aussprechen konnte. Allerdings habe nicht die Justiz diese Höchststrafe festgesetzt, "sondern es war eine Sache der Politik". Der Richter über den Täter: "Er hat ein gewaltiges Maß an Schuld auf sich geladen und eine der schlimmsten Taten begangen, die denkbar sind: Er hat ein unschuldiges Mädchen niedergestochen und unendliches Leid über die Familie gebracht." Das Gericht wandte Jugendstrafrecht an, da durch die Biographie und die Lebensumstände des Angeklagten erhebliche Reiferückstände angenommen werden mussten.
Die Staatsanwältin sagte in Ihrem Plädoyer: "Ich bin sicher: wäre er 21 Jahre alt gewesen, würde er zu lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung verurteilt."
Die rot-grüne Koalition sollte endlich ihren Widerstand gegen eine notwendige Verschärfung des Jugendstrafrechts bei besonders schweren Verbrechen aufgeben. In der vergangenen Wahlperiode hatte die Koalition die entsprechenden Initiativen der Union stets abgelehnt.
In unserem Gesetzentwurf "zur Verbesserung der gesetzlichen Maßnahmen gegenüber Kinder- und Jugenddelinquenz" - abgelehnt am 5. Juli 2001 - (Bundestagsdrucksache 14/3189) hieß es: "Wird bei Straftaten Heranwachsender Jugendstrafrecht angewandt, so beträgt das Höchstmass der Jugendstrafe gegenwärtig zehn Jahre. Dieses Strafmaß reicht bei schwerster Kriminalität oftmals nicht aus. Den Gerichten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, z.B. bei brutalen Mordtaten Heranwachsender eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren zu verhängen."
Dies meint auch der Vorsitzende Richter in Augsburg, nicht aber die rot-grüne Parlamentsmehrheit, die auch diesen Gesetzentwurf abgelehnt hat.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag erneut einbringen.
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