Krings/Klöckner: Leben zweiter Klasse?
Berlin (ots)
Anlässlich des Votums des Nationalen Ethikrates erklären der Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und die stellvertretende Vorsitzende der Jungen Gruppe, Julia Klöckner MdB:
Der Nationale Ethikrat hat sich mehrheitlich für eine eingeschränkte Freigabe der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Danach dürften Ärzte in ausgewählten Zentren für künstliche Befruchtung Embryonen probeweise erzeugen und genetischen Tests auf Schäden am Erbmaterial - also Erbkrankheiten- unterwerfen.
Die Folgen einer Freigabe der PID sind in ihrer Dimension kaum abzuschätzen; eine Infragestellung vieler Werte würde dadurch ausgelöst. Wir halten die PID schon im Ansatz für falsch. Der Mensch darf nicht der Überschätzung erliegen, sich zum Schöpfer aufzuschwingen. Es kann nicht angehen, dass hier politisch der Weg gebahnt wird für eine beliebige Embryonenauswahl: nach Geschlecht oder genetisch beeinflussten Merkmalen. Eine Freigabe eröffnet das höchst fragwürdige Begehren nach Designerbabies'.
Die Befürworter der PID verweisen auf den Zeugungswunsch von Eltern mit schweren Erbkrankheiten, die das Risiko eines kranken Kindes gegen Null fahren möchten. Aber der Zweck heiligt nicht die Mittel. Und auch die vom Ethikrat geforderte "enge Begrenzung" der PID auf unheilbare Erbkrankheiten stellt keinen Ausweg dar. Sie führt vielmehr zwangsläufig zur staatlichen Erstellung eines Kataloges von Krankheiten, die eine Tötung rechtfertigen.
Eine solche Diagnostik würde die Frauen unter erheblichen Druck setzen, alles medizinisch Mögliche zu tun, um genetisch unbelastete Kinder zu gebären. Schon die Qualifizierung eines Embryos als lebensunwert' markiert die Konsequenzen, die sich aus der PID ergäben: Schwerkranke oder Behinderte würden als fahrlässig nicht verhinderte Unfälle diskriminiert. Damit würde die PID gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 3, III GG, die Menschenwürde des Artikel 1, I GG sowie das Recht auf Leben des Artikels 2, II GG verstoßen. Für uns gibt es hier eine klare Prämisse, nämlich die Frage, ob Leben geschenkt wurde oder nicht. Ein Embryo entsteht durch die Verschmelzung von Ei und Samenzelle und ist somit Leben. Alles andere wäre eine willkürliche Festsetzung. Eine Zeugung auf Probe oder gar eine Aussonderung darf es nicht geben.
Außerdem hätte die Zulassung von PID unabsehbare Folgen für eine andere Debatte: Wenn PID sich in Deutschland etabliert, muss um den Schutzstatus der Embryonen in Deutschland gebangt werden, womit das Verbot des Embryonengebrauchs für die Stammzellforschung aufgeweicht werden würde.
Diese ethischen Grundfragen des Lebens und unserer Gesellschaft gehören unter allen Umständen ins Parlament. Sie dürfen auf keinen Fall einem Gremium anvertraut werden, dem jegliche demokratische Legitimation fehlt. Wir begrüßen daher die Einsetzung der Enquete-Kommission zur Bioethik, die die Union schon seit Oktober vergangenen Jahres gefordert hat. Eine solche Kommission wird sich wissenschaftlichen Sachverstandes bedienen können. Ihre Entscheidungen und Empfehlungen werden aber von gewählten und politisch verantwortlichen Volksvertretern getroffen.
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