Röttgen: Anhörung Sexualstrafrecht: Zypries-Entwurf fällt durch - geplante Anzeigepflicht erfährt allgemeine Ablehnung
Berlin (ots)
Anlässlich der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Gesetzentwürfen der Union und der Regierungskoalition zum Sexualstrafrecht erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Sachverständigen waren sich weitgehend einig: Klare rechtspolitische Aussagen bei der Union, Halbherzigkeit und Fehlgriffe bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Noch am Vormittag ließ die Bundesjustizministerin gegen die Proteststürme der Opferhilfsorganisationen verkünden: "Geplante Anzeigepflicht hilft, Kinder besser zu schützen". Am Nachmittag bekundeten die Sachverständigen nahezu einvernehmlich: Die Vorschrift fördert das Wegsehen, erhöht den Täterdruck auf die Opfer, ist gesetzestechnisch verfehlt und nicht praktikabel.
Völlig unverständlich auch die fortbestehende Weigerung der Regierung, selbst schwere Fälle des Kindesmissbrauchs als Verbrechen zu brandmarken, statt diese weiter als bloße Vergehen zu behandeln. Kindesmissbrauch hat eine andere Qualität als Ladendiebstahl.
Ein ähnliches Bild bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion würde es ermöglichen, gegen hochgefährliche Straftäter die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auch noch in der Zeit zwischen der Rechtskraft des eigentlichen Urteils und der Verbüßung der Strafe anzuordnen. Bei der Koalition fehlt diese Regelung.
Das Urteil der Praktiker unter den Sachverständigen: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung fällt in die Kompetenz und ist vor allem Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Sie ist unabdingbar notwendig, um die Bevölkerung und vor allem unsere Kinder vor hochgefährlichen Straf- und Mehrfachtätern auch nach dem Absitzen der Haftstrafe zu schützen.
Ein eindeutiges Urteil auch zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung: Dieses von der Regierung zu Alibizwecken kurz vor der Bundestagswahl geschaffene Instrument ist in der praktischen Rechtsanwendung ein Nullum. Für diese Scheinregelung gibt es nahezu keine Anwendungsfälle; Altfälle erfasst sie ohnehin nicht. Ebenso unzureichend gelöst ist in dem Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die - für eine effektive Strafverfolgung dringend notwendige - Erweiterung des Einsatzes des genetischen Fingerabdrucks. Keinem Bürger ist es vermittelbar, dass hier - anders als im Unionsentwurf - dieses rein präventive Instrument nicht gegen alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung konsequent eingesetzt wird.
Die Antwort auf die Frage, was es mit einem verbesserten Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechen zu tun hat, wenn über § 184c des Koalitionsentwurfes das Ausstrahlen von Hardcore-Pornofilmen im Pay-TV gewissermaßen legalisiert wird, konnte auch die Anhörung nicht beantworten.
Aus dem vernichtenden Urteil von Praktikern und Wissenschaftlern gibt es nur eine Konsequenz: Frau Zypries muss ihren Entwurf zurückziehen. Er ist unausgereift und im Sinne des von allen angestrebten Opferschutzes unverantwortlich.
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