Schauerte: In der Sache klar - in der Höhe offen
Berlin (ots)
Zur heutigen Entscheidung des EU-Gerichtes Erster Instanz im Beihilfeverfahren der WestLB erklärt der mittelstandspolitische Sprecher und Wettbewerbsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Aus ordnungspolitischen Gründen begrüße ich sehr, dass nun die Rechtsgrundlage geklärt ist: Es handelt sich bei der Hingabe solcher Vermögensteile wie der übertragenen Wohnungsbauförderungsgesellschaft um eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe.
Es war zu erwarten, dass die von der Europäischen Kommission festgelegte Höhe des Renditesatzes so keinen Bestand haben wird.
Im Interesse von notwendiger Planungs- und kalkulatorischer Sicherheit sind nun alle Beteiligten aufgefordert, sich schnell auf die realistische, wirkliche Zinshöhe zur Rückzahlungsberechnung auf der Grundlage nachprüfbarer kaufmännischer Gesichtspunkte zu verständigen.
Eine andauernde Hängepartie ist weder für die Kommission noch für die beteiligten Landesbanken hilfreich.
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