Schauerte: Moderne Ladenschlussregeln für mündige Bürger und Einzelhändler!
Berlin (ots)
Zur heutigen Experten-Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit zum Ladenschlussgesetz erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Die Stellungnahmen der Sachverständigen machen klar: Selbst wenn eine Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes nicht sofort und automatisch zu einem Anstieg von Absatz und Beschäftigung führt, so würde damit doch ein wichtiger Beitrag für mehr Flexibilität im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben verbunden sein, der für Verbraucher, Arbeitnehmer und Einzelhändler gleichermaßen von Vorteil ist. Mit einer Freigabe der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag, wie sie von CDU und CSU gefordert werden, würde der Einzelhandel in die Lage versetzt, den tatsächlichen Wünschen der Konsumenten Rechnung zu tragen. Für die Arbeitnehmer würde das Spektrum an Arbeitszeit- möglichkeiten erweitert und damit lebensnahe Lösungen des Arbeitsmarktes erleichtert.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen machen auch deutlich, dass die Protestargumente der Gewerkschaften fadenscheinig und an den Haaren herbeigezogen sind. Der Arbeitsschutz der Arbeitnehmer wird schon heute nicht mehr durch die antiquierten Ladenschlussregeln, sondern durch das Arbeitszeitgesetz und tarifrechtliche Regelungen gesichert. Überlegungen zu gesonderten Öffnungszeiten- Regelungen für innerstädtische Zentren lehnen die Experten zu recht ab. Ein solches "City-Privileg" verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und schafft eine kaum handhabbare, bürokratische Abgrenzungsproblematik. Privilegierte Inseln erweiterter Ladenöffnungszeiten würden zu nicht hinnehmbaren Wettbewerbsnachteilen für ländliche Siedlungsgebiete führen und viele mittelständische Geschäfte außerhalb dieser Inseln gefährden. Die richtigen Schlussfolgerungen aus der heutigen Experten-Anhörung lauten:
- Mündige Bürger und Einzelhändler brauchen keine Bevormundung des Staates mehr.
- Die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag sind freizugeben.
- Der Schutz von Sonn- und Feiertagen in seiner bisherigen Form ist durch eine bundeseinheitliche Regelung sicherzustellen.
- Sonderöffnungsregelungen sind kontraproduktiv.
Wenn die Bundesregierung dagegen bei ihrer Haltung bleibt, den Ladenschluss lediglich an Samstagen bis 20 Uhr auszudehnen, zeigt sie aufs Neue, wie weit sie von der gesellschaftlichen Realität unserer Bürger und Betriebe entfernt ist. Wer vier Stunden zusätzliche Öffnungszeiten als "großen Wurf" beim Bürokratieabbau und bei der Moderni-sierung unseres Landes ansieht, der hat entweder schlichtweg keine Ahnung von der Sache und den wirklich drängenden Problemen unseres Landes oder regiert am Gängelband der Gewerkschaftsfunktionäre.
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