Röttgen: Bundesregierung hat die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens zu verantworten
Berlin (ots)
Zur Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch das Bundesverfas- sungsgericht erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch das Bundesver- fassungsgericht ist allein darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung schon die Anträge gegen die rechtsextreme Partei dilettantisch vorbereitete und sich allein auf die Informationen des Bundesinnenministeriums stützte, die mit fragwürdigen Methoden durch V-Leute ermittelt wurden und sich als falsch und unzulänglich herausgestellt haben. Fundierte Informationen und sachliche Argumente hätten alle Richter des Bundesverfassungsgerichts überzeugt, so dass es zu der für ein Verbot der NPD erforderlichen Zweidrittelmehrheit im zweiten Senat gereicht hätte. Die Bundesregierung hätte auf die Qualität, nicht die Quantität der Klagen bauen sollen. Der von der CDU/CSU-Fraktion von Anfang an kritisierte, von der Regierungskoalition initiierte eigene Antrag des Bundestages hat dem Verfahren mehr geschadet als genützt. Mit der Einstellung des Verbotsverfahrens erhält die NPD in der Öffentlichkeit den Stempel der Verfassungskonformität. Diese fatale Konsequenz hat die Bundesregierung mit ihrem dilettantischen Vorgehen in dem gesamten Verfahren zu verantworten. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich immer für ein Verbot der rechtsextremistischen Partei NPD ausgesprochen.
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