Hasselfeldt: Deutsche Bauern durch nationale Maßnahmen nicht noch mehr belasten
Berlin (ots)
Zu den beabsichtigten Änderungen u.a. im landwirtschaftlichen Baurecht oder bei der anstehenden Novellierung des Güter- kraftverkehrsgesetzes erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Wesentliche Entscheidungen für die Landwirtschaft wie die WTO- Verhandlungen und die EU-Vorschläge zur Agrarreform stehen derzeit auf europäischer Ebene an: Sie werden die Agrarpolitik in Deutschland entscheidend beeinflussen.
In dieser Phase darf es keine weitere Verunsicherung für die deutschen Bauern durch noch mehr nationale Alleingänge oder zusätzliche Bürokratie geben. Die bislang bekannt gewordenen Vorstellungen der rot-grünen Bundesregierung zur Novellierung des Baugesetzbuches oder zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes lassen nichts Gutes für die Landwirtschaft vermuten. Im Gegenteil: Es sind neue Belastungen für die Landwirte zu befürchten.
Die Überlegungen zur Novellierung des Baugesetzbuches sehen vor, dass die Kommunen künftig so genannte Eignungsflächen für Stallbauten ausweisen können. Landwirtschaftliche Ställe gehören aber nicht in Gewerbegebiete! Anträge für Stallbauten können die Gemeinden demnach bis zu drei Jahre zurückstellen. Die Landwirte wären auch zum Rückbau ihrer Ställe verpflichtet, falls diese ihre Tierhaltung aufgeben würden. Kommen diese Vorschläge zum Tragen, besteht die Gefahr, dass der Bau von neuen Stallanlagen massiv erschwert wird.
Bei der geplanten Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes müssen die bisherigen Ausnahmen für die land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge beibehalten werden. Es macht keinen Sinn, Regelungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, der Transporte über Tausende von Kilometern durchführt, auf landwirtschaftliche Transporte, die zum großen Teil auf Feldwegen stattfinden, zu übertragen. Die Leidtragenden wären landwirtschaftliche Maschinenringe oder die in der Landwirtschaft gängige Praxis der Nachbarschaftshilfe. Auch die bislang geltende Befreiung bei der Kfz- Versicherung für Mähdrescher, Miststreuer oder Güllewagen muss beibehalten bleiben.
Bei einer künftigen Schweinehaltungsverordnung darf es nur eine Eins-zu-Eins-Umsetzung von EU-Recht in nationale Vorschriften geben. Das Bundesverbraucherministerium beabsichtigt, erheblich weitergehende Vorschriften zu erlassen, als es die EU-Richtlinie vorgibt. Dies würde zu erheblichen Mehrkosten für die deutschen Er- zeuger führen. Zwar muss Tierschutz in der Landwirtschaft einen hohen Stellenwert haben. Dieser muss dann aber EU-weit Anwendung finden und nicht wieder nur für deutsche Bauern gelten.
Nationale Alleingänge sind vor dem Hintergrund der bevorstehenden großen internationalen Herausforderungen für die deutsche Landwirtschaft nicht nachzuvollziehen! Da die landwirtschaftlichen Einkommen das zweite Jahr in Folge stark zurückgehen, wäre es höchste Zeit, die Landwirtschaft zu entlasten statt unnötig zu belasten. Auch einige SPD-geführte Bundesländer scheinen dies zu erkennen, wie die Diskussion um die nationale Modulation eine der Lieblingsspielwiesen rot-grüner Agrarpolitik zeigt: Mecklenburg- Vorpommerns Ministerpräsident Ringstorff hatte sich gar an den Bundeskanzler gewandt, um eine Aussetzung der nationalen Modulation und der damit verbundenen Einkommenskürzungen angesichts der schwierigen Situation in der Landwirtschaft zu erreichen.
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