Reiche: Gentests gesetzlich regeln
Berlin (ots)
Anlässlich der Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur prädiktiven genetischen Diagnostik erklärt die forschungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Die Stellungnahme der DFG bestätigt die Forderung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, dass die Bundesregierung, endlich den bereits in der vergangenen Legislaturperiode und dann im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzentwurf zur Regelung von Gentests vorlegen muss. Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Anwendung von Gentests in Medizin und Versicherungen beinhaltet, wie heute von der DFG gefordert, einen umfangreichen Maßnahmekatalog zum Schutz vor dem Mißbrauch von Gendaten.
Grundlegendes Prinzip für die Anwendung genetischer Diagnostik ist die Freiwilligkeit nach umfassender und sachgerechter ärztlicher Aufklärung. Ein Gentestgesetz hat das Recht jedes Menschen, die eigenen genetischen Befunde zu kennen, genauso sicherzustellen wie das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Ungeprüfte prädiktive Gentests dürfen nicht auf den Markt gelangen. Daher muß die Zulassung eines Tests an die Erfüllung von Qualitätskriterien gebunden werden.
Der Schutz von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Durchführung von prädiktiven genetischen Tests ist sicherzustellen. Um Standards festzulegen und die gendiagnostische Entwicklung unter wissenschaftlichen, ethischen und sozialen Aspekten zu beobachten und auszuwerten, ist eine interdisziplinäre besetzte Gendiagnostik- Kommission einzurichten, die dem Deutschen Bundestag regelmäßige Berichte vorlegt.
Der rasche Fortschritt der humangenetischen Forschung, der Zuwachs an diagnostischen Möglichkeiten und die zu erwartende weitere Zunahme sowohl der Zahl der Anbieter als auch der Inanspruchnahme genetischer Diagnostik verlangen zügiges Handeln des Gesetzgebers.
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