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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Grindel/Hohmann: Endlich eine praxisgerechte und zielführende Verordnung zum Waffenrecht vorlegen

Berlin (ots)

Zu der immer noch ausstehenden Verordnung des am 1.
April in Kraft getretenen neuen Waffenrechts erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und die zuständigen Berichterstatter, Reinhard Grindel
MdB, und Martin Hohmann MdB:
Die vom BMI zwischenzeitlich vorgelegten Verordnungsentwürfe waren
rechtsfehlerhaft und praxisuntauglich. Eine Vielzahl der Bestimmungen
ging weit über die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hinaus und
hätte nicht zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit beigetragen.
Allerdings hätten sie in erheblichem Maß die berechtigten Belange
des Schießsportes und die der legalen Waffenbesitzer beeinträchtigt.
Dies war nicht akzeptabel.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb ausdrücklich, dass
auf Drängen der betroffenen Verbände und der für den Vollzug
verantwortlichen Länder der Bundesinnenminister zugesagt hat, die
kontraproduktive Verordnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Erfordernisse und der Belange der Rechtsanwender und Nutzer radikal
zu überarbeiten.
Nach dem ursprünglichen Verordnungsentwurf sollten u.a. „Angriffs-
und Verteidigungswaffen“, die bei einer militärischen Einheit einer
Polizei oder sonstigen Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben
eingeführt waren oder sind, vom Schießsport ausgeschlossen werden.
Das hätte zur Folge, dass 90 Prozent der bisherigen Sportwaffen für
Zwecke des Sportschießens verboten würden mit zu unterschätzenden
womöglich bestandsgefährdenden Auswirkungen für den nationalen und
internationalen Schießsport.
Durch die Regelungen über die unzulässigen Schießübungen im
Schießsport wären anerkannte und praktizierte Disziplinen des IPSC-
Schießens verboten worden. Sie hätten dazu geführt, dass die
Disziplinen Wurfscheibenschießen, olympische Schnellfeuerpistole,
Biathlon, und laufende Scheibe verboten würden.
Auch die ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Aufbewahrung von
Waffen und Munition im privaten Bereich und in Schützenhäusern haben
zum berechtigten Widerstand bei den Betroffenen geführt. Die
Regelungen waren in sich widersprüchlich und hätten keinerlei
Sicherheitsgewinn gehabt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb
die betroffenen Verbände unterstützt und begrüßt es ausdrücklich,
dass die geplanten Einschränkungen für den deutschen Schießsport
abgewehrt werden konnten. Diese Regelungen hätten darüber hinaus zu
einer nicht unerheblichen Gefährdung der wirtschaftlichen Interessen
unseres Landes und der Arbeitsplätze bei Waffenherstellern und
Händlern geführt.
Ein derart mangelhafter Verordnungsentwurf hätte aber gar nicht
erst erarbeitet werden dürfen. Die handwerklichen und sachlichen
Fehler wären vermeidbar gewesen, zumal die Regelungsmaterie seit
Jahren bekannt ist und im Gesetzgebungsverfahren ausführlich erörtert
wurde. Ergebnis dieser nicht ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ist,
dass bis heute keine für den Vollzug des Gesetzes erforderliche
Verordnung vorgelegt werden konnte.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung
auf, nunmehr endlich eine sachgerechte und rechtlich nicht zu
beanstandende Verordnung vorzulegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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