Koschyk/Grindel/Hohmann: Endlich eine praxisgerechte und zielführende Verordnung zum Waffenrecht vorlegen
Berlin (ots)
Zu der immer noch ausstehenden Verordnung des am 1. April in Kraft getretenen neuen Waffenrechts erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständigen Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB, und Martin Hohmann MdB:
Die vom BMI zwischenzeitlich vorgelegten Verordnungsentwürfe waren rechtsfehlerhaft und praxisuntauglich. Eine Vielzahl der Bestimmungen ging weit über die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hinaus und hätte nicht zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit beigetragen.
Allerdings hätten sie in erheblichem Maß die berechtigten Belange des Schießsportes und die der legalen Waffenbesitzer beeinträchtigt. Dies war nicht akzeptabel.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb ausdrücklich, dass auf Drängen der betroffenen Verbände und der für den Vollzug verantwortlichen Länder der Bundesinnenminister zugesagt hat, die kontraproduktive Verordnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erfordernisse und der Belange der Rechtsanwender und Nutzer radikal zu überarbeiten.
Nach dem ursprünglichen Verordnungsentwurf sollten u.a. Angriffs- und Verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit einer Polizei oder sonstigen Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind, vom Schießsport ausgeschlossen werden. Das hätte zur Folge, dass 90 Prozent der bisherigen Sportwaffen für Zwecke des Sportschießens verboten würden mit zu unterschätzenden womöglich bestandsgefährdenden Auswirkungen für den nationalen und internationalen Schießsport.
Durch die Regelungen über die unzulässigen Schießübungen im Schießsport wären anerkannte und praktizierte Disziplinen des IPSC- Schießens verboten worden. Sie hätten dazu geführt, dass die Disziplinen Wurfscheibenschießen, olympische Schnellfeuerpistole, Biathlon, und laufende Scheibe verboten würden.
Auch die ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition im privaten Bereich und in Schützenhäusern haben zum berechtigten Widerstand bei den Betroffenen geführt. Die Regelungen waren in sich widersprüchlich und hätten keinerlei Sicherheitsgewinn gehabt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb die betroffenen Verbände unterstützt und begrüßt es ausdrücklich, dass die geplanten Einschränkungen für den deutschen Schießsport abgewehrt werden konnten. Diese Regelungen hätten darüber hinaus zu einer nicht unerheblichen Gefährdung der wirtschaftlichen Interessen unseres Landes und der Arbeitsplätze bei Waffenherstellern und Händlern geführt.
Ein derart mangelhafter Verordnungsentwurf hätte aber gar nicht erst erarbeitet werden dürfen. Die handwerklichen und sachlichen Fehler wären vermeidbar gewesen, zumal die Regelungsmaterie seit Jahren bekannt ist und im Gesetzgebungsverfahren ausführlich erörtert wurde. Ergebnis dieser nicht ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ist, dass bis heute keine für den Vollzug des Gesetzes erforderliche Verordnung vorgelegt werden konnte.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, nunmehr endlich eine sachgerechte und rechtlich nicht zu beanstandende Verordnung vorzulegen.
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