Brunnhuber: Wer bestimmt die Investitionspolitik der Schiene? Bahn oder Bundesregierung?
Berlin (ots)
Angesichts der aktuellen Diskussion um die Straßenbauprojekte des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) erklärt der stellvertretende verkehrspoliti-sche Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Brunnhuber MdB:
Die Investitionspolitik der Bundesregierung in die Schieneninf- rastruktur darf nicht aus dem Blick geraten. Alarmierend ist die Formulierung im Entwurf des BVWPs: Bei der Auswahl und der Festlegung der Dringlichkeit von Investitionen in Bundesschienenwege, die in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG erfolgt, wird daneben die betriebswirtschaftliche Rentabilität aus der Sicht des Unternehmens mit einbezogen.
Wie kann sich die Bundesregierung in ihren volkswirtschaftlichen Investitionsentscheidungen am betriebswirtschaftlichen Interesse eines einzelnen Unternehmens orientieren? Bei dieser Einschätzung der Projekte ist zu befürchten, dass Strecken, die im unternehmerischen Interesse der Deutschen Bahn liegen, als vordringlich eingestuft werden, andere dagegen nicht. Damit wird einer weiteren Konzentration auf die Ballungszentren und einer Bevorzugung hochfrequentierter Rennstrecken Tür und Tor geöffnet. Verbindungen an denen die Deutsche Bahn kein Interesse hat, blieben unabhängig von tatsächlicher Nachfrage, dem Potential und verkehrspolitischen Zielsetzungen unberücksichtigt. Erfolgreich betreiben andere Bahnunternehmen Strecken, die von der Deutschen Bahn aufgegeben wurden. Bestes Beispiel dafür, dass nicht der Bedarf in einer Region die Unternehmenspolitik dieses Quasi- Monopolisten bestimmt, sondern dessen wirtschaftliches Eigeninteresse.
Mit diesem Bewertungsmaßstab gibt die Bundesregierung die Steuerung regionaler Entwicklungsperspektiven aus der Hand. Infrastrukturinvestitionen des Bundes würden nicht dem Kriterium einer nachhaltigen Wirtschaftsförderung, sondern rein privaten Interessen untergeordnet.
Wird nur noch da investiert, wo es ohnehin lohnend erscheint? Die Deutsche Bahn richtet ihre Rentabilitätsaussagen mit Sicherheit an ihrer vorhandenen Struktur aus. Bei einer solchen Politik fallen strukturschwache, ländliche Räume ganz hinten runter. Die Bundesrepublik hat jedoch, verfassungsmäßig verankert, eine andere Zielsetzung als ein Privatunternehmen. Die Interessen der Deutschen Bahn sind nicht gleichzusetzen mit den volkswirtschaftlichen Interessen des Staates.
Die rot-grüne Bundesregierung muss im Bereich der Ver- kehrsinvestitionen endlich ihrem staatlichen Auftrag gerecht werden. Der gilt in diesem Fall der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und nicht der Bevorzugung eines Unternehmens. Vergleichbare Entwicklungschancen sind nicht nur für alle Teile Deutschlands, sondern auch für alle Unternehmen auch im Bereich des Schienenverkehrs sicher zu stellen.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Regierung daher auf, nicht nur diesen Passus im BVWP zu ändern, sondern grundsätzlich ihre Bewertungsmaßstäbe am Prinzip der Chancengleichheit aller Regionen und Verkehrsträger auszurichten. Für eine transparente und gleichberechtigte Diskussion der Beteiligten müssen deshalb die Grundsätze zur Einstufung der Ausbauvorhaben offen gelegt werden.
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