Marschewski: Bundesregierung bei Bewertung des Rechtsbestandes der Tschechischen Republik tatenlos
Berlin (ots)
Zu den Antworten des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Hans-Martin Bury, zu Fragen des Rechtsbestandes der EU-Beitrittsländer im Rahmen der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2003 erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Dass der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Hans-Martin Bury, auch auf mehrfache Nachfrage hin entweder nicht bereit oder in der Lage war, zu beantworten, inwieweit die Bundesregierung eigene Prüfungen unternommen hat, um sicherzustellen, dass die Tschechische Republik die in Art. 6 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) genannten Grundsätze vor dem Hintergrund des Fortbestehens der Benesch-Dekrete erfüllt, belegt deutlich, dass die Bundesregierung in dieser Angelegenheit nichts unternommen hat.
Die Antworten des Staatsministers Bury belegen nur die Tatenlosigkeit der rot-grünen Bundesregierung. Dabei hat die Bundesregierung selbst immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich bei der Frage des Fortbestehens der Benesch-Dekrete um eine bilaterale Frage im deutsch-tschechischen Verhältnis handelt. Umso mehr wäre die Bundesregierung gefragt gewesen, diese Fragen einer Lösung zuzuführen.
Gerade weil die Bundesregierung dies als bilaterale Frage bezeichnet, wäre es erforderlich gewesen, eigene umfassende rechtliche Prüfungen anzustellen oder zu beauftragen. Dies auch, da alle anderen Beteiligten (Europäische Kommission, EU-Parlament, Tschechische Republik, Bayerische Staatsregierung und die Sudetendeutsche Landsmannschaft) Rechtsgutachten beauftragt haben, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt haben.
Indem er lediglich den Weg der Entscheidung im Beitrittsprozess beschreibt, belegt Staatsminister Bury, dass sich die Bundesregierung im Wesentlichen auf die Ausarbeitungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments bei der Bewertung dieser wichtigen rechtlichen Fragen berufen hat.
Auf die konkrete Nachfrage, was die Bundesregierung denn selbst unternommen habe, erklärte der Staatsminister: Nach dem eben beschriebenen Verfahren sind die Verfahrensbeteiligten, das heißt auch wir, zu der Auffassung gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Beitritt erfüllt sind.
Erst kürzlich hat der tschechische Ministerpräsident Vladimir Spidla zu den Benesch-Dekreten erklärt: Sie sind gültig und werden gültig sein. Anders lautende Erklärungen der Bundesregierung werden so ad absurdum geführt.
Anlass für die Auseinandersetzung im Plenum war die von der Bundesregierung ergangene Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Offene Fragen zum Rechtsbestand der Beitrittsländer vor dem Hintergrund der Osterweiterung der Europäischen Union (Drucksache 15/849). Diese war seitens der Bundesregierung so nachlässig beantwortet worden, dass man von einer Missachtung des Fragerechts sprechen muss.
Die erneut mehr als ausweichenden Antworten von Staatsminister Bury in der Fragestunde des Deutschen Bundestages belegen deutlich, dass die rot-grüne Bundesregierung nicht bereit ist, diese wichtigen Fragen, die in Zusammenhang mit einem gemeinsamen Europa als Rechts- und Wertegemeinschaft stehen, überhaupt zu behandeln. Einem gemeinsamen Europa und vor allen Dingen dem deutsch-tschechischen Verhältnis erweist die Bundesregierung damit einen Bärendienst.
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